2024-04-25T14:35:39.956Z

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Im August musste die Partie zwischen dem ESV Haselbach und dem SV Wiesenfelden abgebrochen werden. Nun ist ein Urteil gefällt worden.
Im August musste die Partie zwischen dem ESV Haselbach und dem SV Wiesenfelden abgebrochen werden. Nun ist ein Urteil gefällt worden. – Foto: Timo Babic

Spielabbruch nach Zuschauereklat: So sieht das Urteil aus

Die Partie zwischen dem ESV Haselbach und dem SV Wiesenfelden wird nicht wiederholt und 2:0 für die Gastgeber gewertet

Im August sorgte der Spielabbruch in der Begegnung der A-Klasse Straubing zwischen dem ESV Haselbach und dem SV Wiesenfelden für viel Wirbel! Zur Erinnerung: Rund zehn Minuten vor dem Ende der hitzigen Partie lief ein Zuschauer, der offensichtlich dem SV Wiesenfelden zuzurechnen war, aufs Spielfeld und wurde gegenüber mehreren Spielern des ESV Haselbach handgreiflich. Schiedsrichter Bernd Kuczera entschied daraufhin, nicht wieder anzupfeifen und die Partie abzubrechen.

Jetzt hat das Sportgericht ein Urteil gefällt: Der SV Wiesenfelden muss 100 Euro Strafe zahlen, die Partie wird nicht wiederholt, sondern mit 2:0 für den ESV Haselbach gewertet. Der SV Wiesenfelden hat nun die Möglichkeit, den Urteilsspruch zu akzeptieren - oder Einspruch dagegen einzulegen. Über diese Möglichkeit wird der SVW auf einer für Donnerstagabend anberaumten Ausschusssitzung diskutieren und sich dann öffentlich äußern.

"Das Spiel wird folgendermaßen gewertet: Der ESV Haselbach gewinnt das Spiel mit 2:0, weil das Sportgericht es als erwiesen ansieht, dass der SV Wiesenfelden einen Spielabbruch verschuldet hat. Zudem wird der SV Wiesenfelden mit der Mindeststrafe in solchen Fällen in Höhe von 100 Euro belegt", begründet Robert Mühlbauer, Vorsitzender des Kreissportgerichts, das Urteil.

Simon Wiesmüller, Sportlicher Leiter des ESV Haselbach sagt dazu: "Wir sind mit dem Urteil zufrieden. Aus unserer Sicht die einzige Option, dass wir die Punkte zugesprochen bekommen und das Spiel nicht wiederholt wird. So eine Aktion geht nunmal gar nicht. Nicht auszudenken was los wäre, wenn nach solch einem Vorfall die Partie einfach wiederholt werden würden. Liegt meine Mannschaft kurz vor Schluss zurück, renne ich aufs Spielfeld, provoziere einen Spielabbruch, darf dann aber gegen Zahlung einer geringen Strafe zum Wiederholungsspiel antreten. Das kann nicht die Lösung sein."

In einem separaten Verfahren soll nun noch geklärt werden, welches Strafmaß auf den Wiesenfeldner Zuschauer, der in der zweiten Mannschaft spielt, zukommen wird. "Dazu können wir im Moment nichts sagen, da es sich um ein schwebendes Verfahren handelt", erklärt Robert Mühlbauer abschließend. Wie drastisch die Strafe ausfallen wird, darüber lässt sich im Moment nur spekulieren. Zwischen einer Sperre von wenigen Wochen bis hin zu drei Jahren (Höchstmaß in diesem Fall), oder gar einem Ausschluss vom Verband, was einer lebenslangen Sperre gleichkäme, sind viele Szenarien möglich. Diverse Stellungnahmen werden vom Sportgericht noch eingeholt, mit einem Urteil ist in zwei bis drei Wochen zu rechnen.

Aufrufe: 015.9.2022, 16:00 Uhr
Mathias WillmerdingerAutor