Zwischen dem millionenschweren Profifußball und dem teils noch bodenständigen Amateurfußball klafft bekanntlich eine große Lücke. Einen gemeinsamen Nenner finden jedoch alle Vereine bei den Ablösesummen, denn niemand lässt gerne einen Spieler ohne entsprechenden Gegenwert ziehen. Was die Klubs im Westdeutschen Fußballverband (WDFV) bezahlen müssen.
Als der brasilianische Weltstar Neymar im Sommer 2017 für die bislang unübertroffene Ablöse in Höhe von 222 Millionen Euro vom FC Barcelona zu Paris Saint-Germain wechselte, stockte der Fußball-Welt der Atem. Niemals zuvor bezahlte ein Verein für einen Spieler derart viel Geld - und auch über fünf Jahre später rangiert diese Summe bei den Rekorden ganz oben.
Die Entfremdung zwischen dem Profisport und den Amateuren hat seit des Wechsels nur noch weiter an Fahrt gewonnen, denn auch diverse andere Akteure lächelten plötzlich für andere Mannschaften in die Kameras, nachdem ein Preisschild jenseits der 80, 90, 100 Millionen Euro für sie bezahlt worden ist. Auf einem gänzlich anderen Niveau bewegen sich die Summen im Amateurfußball, obgleich die Triebfeder stets identisch bleibt: Wechselt ein Akteur, muss es dafür im Regelfall einen entsprechenden Geldfluss geben. Diese Modalitäten hat der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) für seine Landesverbände Mittelrhein, Niederrhein und Westfalen klar festgelegt.
Im Fußball gibt es zwei offizielle Transferperioden, in denen gewechselt werden kann: Die Transferperiode I, die im Regelfall vom 1. Juli bis zum 31. August dauert, und die Transferperiode II, die im Regelfall vom 1. Januar bis zum 31. Januar dauert. Während es im Sommer festgelegte Ausbildungsentschädigungen (bzw. Ablösesummen) gibt, können die Vereine in der Transferperiode II frei über die Modalitäten frei verhandeln. Die Mindest-Ausbildungsentschädigung richtet sich nach der Klassenzugehörigkeit der 1. Mannschaft und staffelt sich laut WDFV wie folgt:
Hieraus ergibt sich, dass ein Transfer im Sommer weitaus weniger kompliziert ist, da die Modalitäten festgelegt sind. Im Winter können die abgebenden Vereine Unsummen für ihre Spieler verlangen, was auch damit zu tun hat, dass es einen gewissen fußballromantischen Gedanken gibt, während einer Spielzeit nicht den Verein zu verlassen.
Allerdings können die Ablösesummen im Sommer auch höher oder niedriger ausfallen, als oben definiert. Es gelten folgende Ausnahmefälle:
FuPa Niederrhein hat einen Service-Text über das Thema Spielberechtigungen, Vereinswechsel und Sperrfristen erstellt - klickt euch rein.
Wer kurzfristig Hilfe benötigt, dem empfehlen wir den Anruf bei der WDFV-Hotline. Außerdem kann eine E-Mail über das elektronische Postfach an die Passstelle weiterhelfen.
Hinweise zur Hotline:
In diesem Artikel beziehen wir uns auf die Spielordnung und Gegebenheiten des Westdeutschen Fußballverbandes (kurz WDFV). Für andere Regionen und Gebiete können andere Regelungen gelten. Für die Angeben übernehmen wir keine Gewähr.
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