
Wenn die Saison allmählich auf die Zielgerade einbiegt, häufen sich auch bei FuPa wieder die Fragen zum Thema Auf- und Abstieg. Seit vielen Jahren versuchen wir deshalb, ein wenig Licht in die oft ein wenig dunklen Abgründe der Auf- und Abstiegsregelungen zu bringen. Das versuchen wir auch in diesem Spieljahr, indem wir die Regelungen für die jeweiligen Kreise gesondert unter die Lupe nehmen. Diesmal befassen wir uns mit den Regelungen für den Kreis Oberhausen-Bottrop.
Regelten die Kreise früher oft selbst, wie im Falle einer Punktgleichheit in den Kreisligen verfahren wurde, so hat der Fußballverband Niederrhein dies zuletzt einheitlich festgelegt. Das traf jedoch auch auf den Unmut vieler Fußballer, sah die Regelung doch vor, dass es bei Punktgleichheit auf für den Auf- und Abstieg entscheidenden Plätzen stets durch Entscheidungsspiele die Entscheidung herbeizuführen sei. In diesem Punkt lenkte der FVN nun ein. Nun heißt es in den Regularien: "Gemäß § 41 SpO/WDFV gilt für alle Spielklassen im FVN die Regelung, dass bei Punktgleichheit auf den für Auf- oder Abstieg entscheidenden Tabellenplätzen die Auf- oder Absteiger zuerst nach dem direkten Vergleich ermittelt werden, das heißt, zuerst zählen die Spiele der beiden beteiligten Mannschaften gegeneinander mit Torverhältniswertung. Bei drei oder mehr punktgleichen Mannschaften wird zur Entscheidung auch das Torverhältnis bei allen Spielen der beteiligten Mannschaften untereinander zur Entscheidung herangezogen. Besteht bei dem direkten Vergleich Gleichstand, kommt es erst zu Entscheidungsspielen."
In der laufenden Saison hat der Kreis Oberhausen-Bottrop nur einen Aufsteiger aus der Kreisliga A in die Bezirksliga, daran kann sich auch durch den erweiterten Aufstieg nichts ändern, weil der Kreis davon in der Saison 2025/26 nicht profitieren kann. Die Zahl der Absteiger aus der Kreisliga A richtet sich dabei nach der Zahl der Absteiger aus Oberhausen-Bottrop in der Bezirksliga. Dort sind die Kreismannschaften auf die Gruppen 5 und 6 verteilt, so dass bis zu sieben Absteiger insgesamt möglich wären. Nach einer großen Zahl von Absteigern sieht es aktuell dort allerdings nicht aus. Die Auswirkung auf die Kreisliga A verläuft jedenfalls absolut stringent. Bleibt der Kreis in der Bezirksliga komplett von Absteigern verschont, müssen nur zwei A-Ligisten in die Kreisliga B absteigen. Für jeden Bezirksliga-Absteiger kommt auch ein Absteiger in der Kreisliga A hinzu. Würde es also zu den maximal möglichen sieben Absteigern kommen, müssten bis zu neun Mannschaften aus der Kreisliga A absteigen. Die Sportfreunde Königshardt II stehen nach ihrem Rückzug bereits als Absteiger fest.
In allen Konstellationen gleich ist auch die Regelung für den Aufstieg in der Kreisliga B. Hier steigen auf jeden Fall insgesamt drei Mannschaften auf, so dass die beiden Zweiten der Kreisliga B einen dritten Aufsteiger in Hin- und Rückspiel ermitteln. Der Abstieg aus der Kreisliga B verläuft dann analog zur Kreisliga A. Bleibt der Kreis ohne Absteiger in der Bezirksliga, müssen nur insgesamt zwei B-Ligisten absteigen, als nur die beiden Schlusslichter. Auch hier kommt für jeden Bezirksliga-Absteiger einer in der Kreisliga B hinzu. So könnten also auch hier bis zu neun Absteiger zustande kommen. Unterschied hier: Da diese ja aus den beiden Gruppen kommen, müssten bei drei, fünf, sieben oder neun Absteigern ebenfalls Entscheidungsspiele mit Hin und Rückspiel zwischen den Teams der Plätze 14 bis 17 entscheiden, je nachdem, wie viele direkte Absteiger sich aus der Bezirksliga-Konstellation vorher ergeben. In Gruppe 1 steht derweil der SC Oberhausen II nach Rückzug bereits als Absteiger fest, in Gruppe 2 gilt das mit dem VfB Bottrop II und Rhenania Bottrop sogar für zwei Mannschaften.
In der Kreisliga C läuft der Aufstieg absolut parallel zur Kreisliga B. Aus den beiden Gruppen steigen insgesamt drei Mannschaften in die Kreisliga B auf, so dass die Meister direkt nach oben gehen und die beiden Zweiten den dritten Aufsteiger in zwei Entscheidungsspielen ermitteln.
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