
Wenn die Saison allmählich auf die Zielgerade einbiegt, häufen sich auch bei FuPa wieder die Fragen zum Thema Auf- und Abstieg. Seit vielen Jahren versuchen wir deshalb, ein wenig Licht in die oft ein wenig dunklen Abgründe der Auf- und Abstiegsregelungen zu bringen. Das versuchen wir auch in diesem Spieljahr, indem wir die Regelungen für die jeweiligen Kreise gesondert unter die Lupe nehmen. Diesmal befassen wir uns mit den Regelungen für den Kreis Moers.
Regelten die Kreise früher oft selbst, wie im Falle einer Punktgleichheit in den Kreisligen verfahren wurde, so hat der Fußballverband Niederrhein dies zuletzt einheitlich festgelegt. Das traf jedoch auch auf den Unmut vieler Fußballer, sah die Regelung doch vor, dass es bei Punktgleichheit auf für den Auf- und Abstieg entscheidenden Plätzen stets durch Entscheidungsspiele die Entscheidung herbeizuführen sei. In diesem Punkt lenkte der FVN nun ein. Nun heißt es in den Regularien: "Gemäß § 41 SpO/WDFV gilt für alle Spielklassen im FVN die Regelung, dass bei Punktgleichheit auf den für Auf- oder Abstieg entscheidenden Tabellenplätzen die Auf- oder Absteiger zuerst nach dem direkten Vergleich ermittelt werden, das heißt, zuerst zählen die Spiele der beiden beteiligten Mannschaften gegeneinander mit Torverhältniswertung. Bei drei oder mehr punktgleichen Mannschaften wird zur Entscheidung auch das Torverhältnis bei allen Spielen der beteiligten Mannschaften untereinander zur Entscheidung herangezogen. Besteht bei dem direkten Vergleich Gleichstand, kommt es erst zu Entscheidungsspielen."
Für die Kreisliga A ist zunächst einmal klar, dass lediglich der Meister in die Bezirksliga aufsteigen wird. Auch vom möglicherweise erweiterten Aufstieg profitiert der Kreis in dieser Spielzeit nicht. Die Zahl der Absteiger aus der Kreisliga A ist indes an die Zahl der Absteiger aus der Bezirksliga in den Kreis Moers gekoppelt. Da die Moerser Bezirksligisten in zwei verschiedenen Gruppen unterwegs sind, könnten bis zu fünf Bezirksligisten absteigen. Nur zwei A-Ligisten müssen absteigen, wenn es genau einen Bezirksliga-Absteiger gibt. Drei wären es, wenn der Kreis in der Bezirksliga komplett verschont bleibt oder es dort zwei Absteiger in den Kreis gibt. Vier Mannschaften steigen hingegen direkt aus der Kreisliga A ab, wenn es in der Bezirksliga drei oder fünf Absteiger gibt. Sogar fünf Absteiger aus der Kreisliga A wären es im ungünstigsten Fall, wenn es vier Absteiger in der Bezirksliga geben würde.
Der A-Ligist, der sich nach dieser Regelung knapp rettet, ist aber noch nicht durch. Denn dieses Team auf den Plätzen 13 bis 16, je nach Ausgang in der Bezirksliga, muss noch in eine Relegation gegen den Dritten der Kreisliga B. Dieser Satz verrät dann auch gleich eine weitere Information, die unabhängig von der Bezirksliga Gültigkeit hat. Denn in der Kreisliga B steigen in allen Konstellationen die beiden ersten Teams in die Kreisliga auf. Der Kreis Moers hat ja inzwischen eine eingleisige Kreisliga B.
Der Abstieg aus der Kreisliga B hängt derweil wieder mit dem aus der Bezirksliga zusammen. Bleibt der Kreis in der Bezirksliga ohne Absteiger oder müssen genau zwei Teams dort in die Moerser A-Liga absteigen, so steigen aus der Kreisliga B jeweils drei Mannschaften ab. Erwischt es in der Bezirksliga jedoch nur eine Moerser Mannschaft, bleibt es in der Kreisliga B bei nur zwei Absteigern. Vier Teams müssten runter in die Kreisliga C, wenn es in der Bezirksliga drei oder fünf Absteiger geben sollte. Und sogar fünf Teams würde es erwischen, wenn es in der Bezirksliga genau vier Teams treffen sollte. Der SV Orsoy steht derweil nach dem Rückzug bereits als Absteiger fest.
Der Aufstieg aus der Kreisliga C ist dann wieder weit leichter zu erklären. Hier gibt es in allen Konstellationen zwei Aufsteiger in die Kreisliga B, was schlicht bedeutet, dass beide Meister der Aufstiegs-Gruppen den Aufstieg schaffen.
Es gibt zu diesem Thema noch eine Frage oder ihr habt einen Fehler festgestellt, was immer passieren kann? Dann meldet Euch unter fupa@rp-digital.de bei uns.