
Wenn die Saison allmählich auf die Zielgerade einbiegt, häufen sich auch bei FuPa wieder die Fragen zum Thema Auf- und Abstieg. Seit vielen Jahren versuchen wir deshalb, ein wenig Licht in die oft ein wenig dunklen Abgründe der Auf- und Abstiegsregelungen zu bringen. Das versuchen wir auch in diesem Spieljahr, indem wir die Regelungen für die jeweiligen Kreise gesondert unter die Lupe nehmen. Diesmal befassen wir uns mit den Regelungen für den Kreis Kleve-Geldern.
Regelten die Kreise früher oft selbst, wie im Falle einer Punktgleichheit in den Kreisligen verfahren wurde, so hat der Fußballverband Niederrhein dies zuletzt einheitlich festgelegt. Das traf jedoch auch auf den Unmut vieler Fußballer, sah die Regelung doch vor, dass es bei Punktgleichheit auf für den Auf- und Abstieg entscheidenden Plätzen stets durch Entscheidungsspiele die Entscheidung herbeizuführen sei. In diesem Punkt lenkte der FVN nun ein. Nun heißt es in den Regularien: "Gemäß § 41 SpO/WDFV gilt für alle Spielklassen im FVN die Regelung, dass bei Punktgleichheit auf den für Auf- oder Abstieg entscheidenden Tabellenplätzen die Auf- oder Absteiger zuerst nach dem direkten Vergleich ermittelt werden, das heißt, zuerst zählen die Spiele der beiden beteiligten Mannschaften gegeneinander mit Torverhältniswertung. Bei drei oder mehr punktgleichen Mannschaften wird zur Entscheidung auch das Torverhältnis bei allen Spielen der beteiligten Mannschaften untereinander zur Entscheidung herangezogen. Besteht bei dem direkten Vergleich Gleichstand, kommt es erst zu Entscheidungsspielen."
Zwei Grundsätze gelten für den Kreis Kleve-Geldern zunächst einmal in dieser Saison: In der Kreisliga A steigt lediglich der Meister in die Bezirksliga auf, und zu einem erweiterten Aufstieg kann es ebenfalls nicht kommen, weil davon diesmal vier andere Kreise im FVN profitieren. Was nun die Zahl der Absteiger in der Kreisliga A anbetrifft, so ist diese an die Zahl der Absteiger des Kreises in der Bezirksliga gekoppelt. Es steigen so lange nur drei Mannschaften aus der Kreisliga A ab, wie nicht mehr als zwei Bezirksligisten aus dem Kreis absteigen - das ist aktuell durchaus möglich. Steigen jedoch drei oder vier Bezirksligisten aus Kleve-Geldern ab, so müssten vier Mannschaften aus der Kreisliga A in die Kreisliga B absteigen.
Auch die Zahl der Aufsteiger in der Kreisliga B ist ebenfalls an die Bezirksliga gekoppelt. Denn bliebe der Kreis hier ohne Absteiger, so würden vier Mannschaften in die Kreisliga A aufsteigen, also zwei je Gruppe. Drei wären es dann, sollte es in der Bezirksliga nur eine Mannschaft aus dem Kreis erwischen, es käme also zu Entscheidungsspielen der beiden Zweiten der Kreisliga B. Gibt es in der Bezirksliga allerdings zwei oder mehr Absteiger in den Kreis, so sind nur noch die beiden Meister der Kreisliga B aufgestiegen. Beim Abstieg aus der Kreisliga B sind nur zwei Szenarien möglich. Steigen nicht mehr als zwei Bezirksligisten aus dem Kreis ab, so gibt es fünf Absteiger in der Kreisliga B, so dass die Drittletzten in Entscheidungsspielen den fünften Absteiger ermitteln müssen. Erwischt es drei oder vier Bezirksligisten, so steigen insgesamt sechs B-Ligisten ab, also drei je Gruppe. Rot-Weiß Geldern hat in Gruppe 2 dabei seine Mannschaft bereits zurückgezogen und steht als Absteiger fest.
In der Kreisliga C könnten im Bestfall auch aus jeder der drei Gruppen je zwei Mannschaften in die Kreisliga B aufsteigen, aber nur dann, wenn der Kreis in der Bezirksliga komplett vom Abstieg verschont bliebe. Sollte es hingegen einen Absteiger in der Bezirksliga geben, so steigen nur noch fünf Teams auf. Das wiederum bedeutet, dass es zu einer Relegationsrunde der drei Tabellenzweiten kommen würde, in der sich noch zwei Teams durchsetzen. Das wäre auch so, wenn es zwei oder mehr Bezirksliga-Absteiger des Kreises geben würde. Dann schafft es jedoch nur eine der drei Mannschaften der Relegationsrunde, weil es dann nur insgesamt vier Aufsteiger gibt.
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