Seit wir im Jahr 2012 mit FuPa Niederrhein an den Start gegangen sind, versuchen wir in jedem Jahr, Euch die teils recht komplizierten Auf- und Abstiegsregelungen im Fußballverband Niederrhein in Textform näherzubringen. Wer das schonmal versucht hat, der weiß, dass das nicht immer so leicht ist. Diesmal wollen wir uns dem nähern, was in den Kreisligen in Kleve-Geldern für die Saison 2024/25 Gültigkeit hat.
Zunächst einmal bleibt festzuhalten, dass der Kreis Kleve-Geldern in der laufenden Saison nicht zu den Kreisen gehört, die vor erweiterten Aufstieg profitieren könnten. Das heißt: Die getroffene Regelung hat Bestand und muss nicht im Zweifel angepasst werden. Dennoch steigen in dieser Saison zwei Mannschaften aus der Kreisliga A in die Bezirksliga auf - einfach deshalb, weil der Kreis diese turnusmäßig für die Spielzeit zustehen. Die Zahl der Absteiger aus der Bezirksliga in den Kreis hat damit nichts zu tun.
Anders sieht es bei der Zahl der Absteiger aus der Kreisliga A aus, allerdings fallen auch hier die Verschiebungen sehr moderat aus. Generell kommen nur vier Szenarien infrage, weil mit dem 1. FC Kleve II ein Absteiger aus der Bezirksliga bereits feststeht. Bis zu vier Absteiger aus dem Reigen der Kreisteams, die allesamt in Gruppe 4 der Bezirksliga antreten, wären möglich. Nur dann, wenn der Maximalfall auch eintreten sollte, müssten auch vier Mannschaften aus der Kreisliga A absteigen. Sind es hingegen drei oder weniger Bezirksliga-Absteiger, so steigen auch nur drei Mannschaften aus der Kreisliga A ab.
Bei Aufstieg in der Kreisliga B hängt schon mehr von den Bezirksligisten ab. Hier können nämlich bis zu vier Mannschaften aufsteigen, also zwei je Gruppe, wenn es bei dem einen Absteiger in der Bezirksliga bleiben sollte. Sollten es zwei Absteiger werden, steigen drei Mannschaften aus der Kreisliga B auf, die beiden Gruppenzweiten müssten also zwei Entscheidungsspiele absolvieren. Erwischt es drei oder vier Bezirksligisten aus dem Kreis, so sind nur noch die beiden Meister aufgestiegen. Der Abstieg aus der Kreisliga B verläuft vergleichbar wie in der Kreisliga A. Es müssen fünf Teams absteigen, solange es nicht mehr als drei Bezirksliga-Absteiger gibt. Erst dann, wenn es vier werden sollten, müssten sechs Teams in die Kreisliga C. Unterschied ist hier nur logischerweise, dass bei fünf Absteigern ebenfalls zwei Entscheidungsspiele der beiden Drittletzten erforderlich werden.
Auch in der Kreisliga C kann es passieren, dass in allen drei Gruppen Meister und Vizemeister in die Kreisliga B aufsteigen dürfen. Allerdings wäre das nur dann der Fall, wenn es bei dem einen Kreisabsteiger in der Bezirksliga bleiben würde. In den anderen Fällen müssen die Tabellenzweiten in eine Aufstiegsrunde. Dort würden sich zwei weitere Teams für die Kreisliga B qualifizieren, wenn es zwei Bezirksliga-Absteiger geben sollte. Bei drei oder vier Absteigern in der Bezirksliga steigt nur noch der Gewinner der Dreierrunde auf.
Wie mit punktgleichen Teams umzugehen ist, hatten die Kreise lange für sich selbst geregelt. Nun gibt der Verband seit der Saison 2024/24 für alle Kreise das Vorgehen vor: Es zählt weder die Tordifferenz, noch der direkte Vergleich. Sind Teams auf maßgeblichen Plätzen für Auf- oder Abstieg punktgleich, so werden Entscheidungsspiele angesetzt - mit Hin- und Rückspiel, im Zweifel auch mit Verlängerung im Anschluss an die zweite Partie. Bei mehr als zwei punktgleichen Teams ist auch eine Spielrunde möglich, bei vier oder mehr Teams auch in Form eine K.O.-Runde. Diese Spiele könnten also vor eventuellen Entscheidungsspielen notwendig werden.
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