2025-01-21T08:21:30.394Z

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Das sind die Regularien für den Auf- und Abstieg von der Niederrhenliga bis in die Kreisligen bei den Frauen.
Das sind die Regularien für den Auf- und Abstieg von der Niederrhenliga bis in die Kreisligen bei den Frauen. – Foto: Thomas Rinke

So läuft der Auf- und Abstieg in den Frauenligen am Niederrhein

Das sind die Regularien für den Auf- und Abstieg von der Niederrhenliga bis in die Kreisligen bei den Frauen.

Seit wir im Jahr 2012 mit FuPa Niederrhein an den Start gegangen sind, versuchen wir in jedem Jahr, Euch die teils recht komplizierten Auf- und Abstiegsregelungen im Fußballverband Niederrhein in Textform näherzubringen. Wer das schonmal versucht hat, der weiß, dass das nicht immer so leicht ist. Diesmal wollen wir uns dem nähern, was in der Frauenligen des Fußballverbandes Niederrhein für die Saison 2024/25 Gültigkeit hat.

Beginnend in der Niederrheinliga steht schon einmal fest, dass der Meister, aber auch nur dieser, den Aufstieg in die Frauen-Regionalliga schafft. Sollte der Meister verzichten oder die Voraussetzungen für den Aufstieg nicht erfüllen, so dürften der Vizemeister oder auch der Dritte theoretisch noch nachrücken. Können oder wollen auch diese Teams nicht aufsteigen, so ist der Vierte der Niederrheinliga nicht mehr aufstiegsberechtigt (das gilt übrigens auch für alle anderen Ligen). Auch darf der Aufsteiger nicht bereits eine Mannschaft in der Regionalliga haben.

Frauen-Regionalliga die Bezugsgröße

Der Abstieg aus der Niederrheinliga richtet sich nach der Zahl der Mannschaften vom Niederrhein, die aus der Regionalliga West in die Niederrheinliga absteigen müssen. Sollten nicht mehr als zwei Mannschaften vom Niederrhein dort absteigen, und mit dem VfR Warbeyen, der SGS Essen II und Borussia Mönchengladbach II gibt es dort nur drei FVN-Teams, so steigen am Ende der Saison vier Mannschaften aus der Niederrheinliga in die Landesliga ab, wobei Blau-Weiß Mintard nach seinem Rückzug bereits als Absteiger feststeht. Nur dann, wenn alle drei FVN-Teams absteigen würden, was inzwischen als unmöglich gelten darf, würde es in der Niederrheinliga einen fünften Absteiger geben.

In der Landesliga könnte es im Bestfall, dass es keinen FVN-Absteiger in der Regionalliga gibt, dazu kommen, dass es insgesamt vier Aufsteiger gibt, also zwei aus jeder Gruppe. Sollte es doch einen Absteiger geben, so steigen nur die Meister direkt auf, während die beiden Zweiten in zwei Entscheidungsspielen einen dritten Aufsteiger ermitteln müssten. Nur dann, wenn es zwei oder mehr Absteiger gäbe, wären nur noch die beiden Meister aufgestiegen. Auch der Abstieg aus der Landesliga ist an die Regionalliga gekoppelt. Sollte der Verband in der Regionalliga ohne Absteiger bleiben, so gäbe es in der Landesliga sechs Absteiger, also drei je Gruppe. Für jeden Regionalliga-Absteiger muss auch ein Verein aus der Landesliga zusätzlich absteigen. Bei den drei maximal möglichen Absteigern könnte es also neun Landesliga-Absteiger geben. Das würde dann ebenso zwei Entscheidungsspiele der beiden Fünftletzten nötig machen, wie dies bei einem Regionalliga-Absteiger der Fall wäre, dann ermitteln die beiden Viertletzten einen siebten Absteiger. Gäbe es in der Regionalliga hingegen zwei Absteiger aus dem Verband, so steigen vier Teams je Gruppe fix ab.

Der Aufstieg in der Bezirksliga hat indes mit der Regionalliga nichts zu tun. Hier steigen in allen Konstellationen die vier Meister direkt auf, während die vier Zweiten in zwei Aufeinandertreffen zwei weitere Aufsteiger ermitteln, so dass insgesamt sechs Teams in die Landesliga aufsteigen.

Abstiegsregelung der Bezirksliga komplexer

Komplexer ist dann wieder der Abstieg aus der Bezirksliga geregelt. Bleibt der FVN ohne Absteiger in der Regionalliga, so steigen am Ende sieben Bezirksligisten ab. Das wäre dann je eine Mannschaft pro Gruppe, während die 13. der Gruppen 1,3 und 4 sowie der Zwölfte der Gruppe 2 in zwei Halbfinalspielen und einer Finalpaarung ein Team ermitteln, das sich noch rettet. Gibt es hingegen einen Regionalliga-Absteiger, so steigen je zwei Teams pro Gruppe ab, der leichteste Fall. Neun Absteiger sind es dann bei zwei Absteigern aus der Regionalliga, maximal zehn dann bei drei Absteigern. In diesen beiden Fällen steigen auch je zwei Teams pro Gruppe direkt ab, während die Zwölften aus den Gruppen 1, 3 und 4 sowie der Elfte aus Gruppe 2 in die Entscheidungsspiele müssen, wo dann eben noch einer oder zwei weitere Absteiger gesucht werden.

Der leichteste Teil ist derweil der Aufstieg aus den Kreisligen in die Bezirksliga. Hier steigen in allen acht Gruppen die jeweiligen Meister auf, weitere Szenarien gibt es hier nicht.

Sollten zwei Teams nach der Saison im Kampf um einen für den Auf- oder Abstieg maßgeblichen Platz punktgleich sein, zählt weder die Tordifferenz, noch der direkte Vergleich. Sind zwei Teams punktgleich, so werden Entscheidungsspiele angesetzt - mit Hin- und Rückspiel, im Zweifel auch mit Verlängerung im Anschluss an die zweite Partie. Bei mehr als zwei punktgleichen Teams ist auch eine Spielrunde möglich, bei vier oder mehr Teams auch in Form eine K.O.-Runde. Diese Spiele könnten also vor eventuellen Entscheidungsspielen notwendig werden.

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Aufrufe: 02.1.2024, 11:00 Uhr
Sascha KöppenAutor