
Wenn die Saison allmählich auf die Zielgerade einbiegt, häufen sich auch bei FuPa wieder die Fragen zum Thema Auf- und Abstieg. Seit vielen Jahren versuchen wir deshalb, ein wenig Licht in die oft ein wenig dunklen Abgründe der Auf- und Abstiegsregelungen zu bringen. Das versuchen wir auch in diesem Spieljahr, indem wir die Regelungen für die jeweiligen Kreise gesondert unter die Lupe nehmen. Diesmal befassen wir uns mit den Regelungen für den Kreis Düsseldorf.
Regelten die Kreise früher oft selbst, wie im Falle einer Punktgleichheit in den Kreisligen verfahren wurde, so hat der Fußballverband Niederrhein dies zuletzt einheitlich festgelegt. Das traf jedoch auch auf den Unmut vieler Fußballer, sah die Regelung doch vor, dass es bei Punktgleichheit auf für den Auf- und Abstieg entscheidenden Plätzen stets durch Entscheidungsspiele die Entscheidung herbeizuführen sei. In diesem Punkt lenkte der FVN nun ein. Nun heißt es in den Regularien: "Gemäß § 41 SpO/WDFV gilt für alle Spielklassen im FVN die Regelung, dass bei Punktgleichheit auf den für Auf- oder Abstieg entscheidenden Tabellenplätzen die Auf- oder Absteiger zuerst nach dem direkten Vergleich ermittelt werden, das heißt, zuerst zählen die Spiele der beiden beteiligten Mannschaften gegeneinander mit Torverhältniswertung. Bei drei oder mehr punktgleichen Mannschaften wird zur Entscheidung auch das Torverhältnis bei allen Spielen der beteiligten Mannschaften untereinander zur Entscheidung herangezogen. Besteht bei dem direkten Vergleich Gleichstand, kommt es erst zu Entscheidungsspielen."
In der Düsseldorfer Kreisliga A sieht die Aufstiegsregelung vor, dass zunächst einmal nur der Meister sich für die kommende Bezirksliga qualifiziert. Der Zweite der Tabelle würde nur dann mitaufsteigen, wenn der Kreis als einer von vier möglichen Kreisen vom vermehrten Aufstieg profitiert. Danach sieht es derzeit aber in der Tat aus. Das wäre etwa dann der Fall, wenn es in der Oberliga einen regulären Aufsteiger gibt und in der Regionalliga West nicht mehr als eine Mannschaft aus dem Fußballverband Niederrhein absteigt.
Sollte dennoch nur der Meister aufsteigen, so steigen drei Mannschaften aus der Kreisliga A ab, so lange es nicht mehr als einen Absteiger aus der Bezirksliga in den Kreis gibt, was noch im Bereich des Möglichen liegt. Vier Mannschaften müssen aus der Kreisliga A absteigen, wenn es in der Bezirksliga zwei oder drei Absteiger werden. Nur dann, wenn es vier in der Bezirksliga werden, müssen sogar fünf A-Ligisten absteigen.
Auch auf den Aufstieg in der Kreisliga B hat das alles Einfluss. Denn sollte nur der Meister in der Kreisliga A aufsteigen, so steigen nur dann vier Mannschaften aus der Kreisliga B auf, wenn es keinen Absteiger aus der Bezirksliga in den Kreis gibt. Sollte es dort aber einen oder zwei Absteiger geben, so steigen nur noch drei Mannschaften aus der Kreisliga B auf, es werden als Entscheidungsspiele der beiden Tabellenzweiten notwendig. Steigen in der Bezirksliga drei oder vier Mannschaften in den Kreis ab, sind in der Kreisliga B nur noch die beiden Meister aufgestiegen.
Absteigen in die Kreisliga C müssen nur dann lediglich sechs Mannschaften, wenn es keinen Absteiger aus Düsseldorf in der Bezirksliga gibt. Sobald dies auch nur ein Team betrifft, steigen sieben Mannschaften aus der Kreisliga B ab, es kommt also zu Entscheidungsspielen der beiden Viertletzten. In Gruppe 1 hat dabei TuRU Düsseldorf II sein Team bereits zurückgezogen und ist erster Absteiger, in Gruppe 2 gilt das für den VfB 03 Hilden II.
Sollten zwei A-Ligisten in die Bezirksliga aufsteigen, so würden ohne Düsseldorfer Bezirksliga-Absteiger nur zwei A-Ligisten absteigen. Drei wären es dann, wenn einer oder zwei Bezirksligisten runter müssen. Werden es in der Bezirksliga mehr, müssen vier Teams den Gang in die Kreisliga B antreten.
Auch auf die Frage, wer in den beiden Gruppen der Kreisliga B aufsteigt, hat das alles einen Einfluss. Denn es schaffen vier Mannschaften den Aufstieg in die Kreisliga A, wenn es in der Bezirksliga nicht mehr als einen Absteiger in den Kreis gibt. Werden es in der Bezirksliga hingegen zwei oder drei, so gibt es in der Kreisliga B dann nur drei Aufsteiger, es werden also Entscheidungsspiele notwendig. Nur noch die beiden Meister steigen hingegen auf, wenn vier Bezirksligisten in den Kreis absteigen. Absteigen müssen aus der Kreisliga B nur fünf Mannschaften, wenn der Kreis ohne Bezirksliga-Absteiger bleibt, es wären als Entscheidungsspiele notwendig. Schon ab einem Bezirksliga-Absteiger gibt es in allen Konstellationen sechs Absteiger, so dass die Entscheidungsspiele entfallen.
In beiden Szenarien gleich ist die Regelung für den Aufstieg in der Kreisliga C. Hier steigen in beiden Fällen bei bis zu einem Absteiger aus der Bezirksliga sieben Mannschaften in die Kreisliga B auf, für jeden weiteren Absteiger in der Bezirksliga wird es ein Aufsteiger weniger in der Kreisliga C. Sollten also vier Düsseldorfer Bezirksligisten absteigen, gäbe es aus der Kreisliga C nur noch vier Aufsteiger. Entscheidungsspiele sind also auch hier denkbar.
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