
Wenn die Saison allmählich auf die Zielgerade einbiegt, häufen sich auch bei FuPa wieder die Fragen zum Thema Auf- und Abstieg. Seit vielen Jahren versuchen wir deshalb, ein wenig Licht in die oft ein wenig dunklen Abgründe der Auf- und Abstiegsregelungen zu bringen. Das versuchen wir auch in diesem Spieljahr, indem wir die Regelungen für die jeweiligen Kreise gesondert unter die Lupe nehmen. Diesmal befassen wir uns mit den Regelungen für den Kreis Rees-Bocholt.
Regelten die Kreise früher oft selbst, wie im Falle einer Punktgleichheit in den Kreisligen verfahren wurde, so hat der Fußballverband Niederrhein dies zuletzt einheitlich festgelegt. Das traf jedoch auch auf den Unmut vieler Fußballer, sah die Regelung doch vor, dass es bei Punktgleichheit auf für den Auf- und Abstieg entscheidenden Plätzen stets durch Entscheidungsspiele die Entscheidung herbeizuführen sei. In diesem Punkt lenkte der FVN nun ein. Nun heißt es in den Regularien: "Gemäß § 41 SpO/WDFV gilt für alle Spielklassen im FVN die Regelung, dass bei Punktgleichheit auf den für Auf- oder Abstieg entscheidenden Tabellenplätzen die Auf- oder Absteiger zuerst nach dem direkten Vergleich ermittelt werden, das heißt, zuerst zählen die Spiele der beiden beteiligten Mannschaften gegeneinander mit Torverhältniswertung. Bei drei oder mehr punktgleichen Mannschaften wird zur Entscheidung auch das Torverhältnis bei allen Spielen der beteiligten Mannschaften untereinander zur Entscheidung herangezogen. Besteht bei dem direkten Vergleich Gleichstand, kommt es erst zu Entscheidungsspielen."
Alle Bezirksligisten aus dem Kreis Rees-Bocholt spielen in Gruppe 4 der Bezirksliga, es kann also maximal vier Absteiger in den Kreis geben. Das hat auf den Aufstieg in der Kreisliga A zunächst keinen Einfluss. Der Meister ist sicher aufgestiegen, zudem ist der Kreis beim erweiterten Aufstieg an zweiter Position, so dass ein zweiter Aufsteiger, abhängig vom Auf- und Abstieg in der Regional- und Oberliga, sehr wahrscheinlich ist. Dennoch ist beides möglich, so dass wir Euch die Szenarien getrennt erklären.
In die Kreisliga B steigen so lange nur drei Mannschaften ab, wie es in der Bezirksliga nicht mehr als zwei Absteiger aus dem Kreis gibt. Werden es drei, müssen vier Teams aus der Kreisliga A absteigen, fünf würden es sogar, wenn alle vier möglichen Absteiger der Bezirksliga 4 aus dem Kreis kommen würden. Aus den beiden Gruppen der Kreisliga B steigen indes vier Mannschaften auf, also zwei je Gruppe, wenn der Kreis von Bezirksliga-Absteigern verschont bleibt. Bei einem Bezirksliga-Absteiger würden nur noch drei Mannschaft aufsteigen, was Entscheidungsspiele der beiden Zweiten der Kreisliga B zur Folge haben würde. Sobald es zwei oder mehr Bezirksliga-Absteiger gibt, sind nur noch die beiden Meister der Kreisliga B aufgestiegen.
Deutlich einfacher ist der Abstieg aus der Kreisliga B zu erläutern. Hier steigen solange insgesamt vier Mannschaften ab, also zwei je Gruppe, wie es nicht mehr als drei Absteiger aus der Bezirksliga in den Kreis gibt. Nur dann, wenn es wirklich vier Absteiger auf Bezirksebene geben sollte, müssten fünf Mannschaften in die Kreisliga C absteigen, was wiederum Entscheidungsspiele der beiden Drittletzten zur Ermittlung dieses fünften Absteigers zur Folge hätte.
Die Zahl der Aufsteiger in der Kreisliga C kann derweil noch einmal stark schwanken. Bis zu sechs Mannschaften können hier aufsteigen, also erneut zwei je Gruppe, wenn der Kreis Rees-Bocholt von Bezirksliga-Absteigern verschont bleibt. Für jeden Bezirksliga-Absteiger jedoch steigt ein C-Ligist weniger auf, so dass es nur noch drei wären, wenn es drei oder vier Bezirksliga-Absteiger werden. Das hat zur Folge, dass eine Aufstiegsrunde der Zweiten notwendig würde, sollte einer oder sollten zwei Bezirksligisten absteigen. Diese müssten dann einen vierten oder vierten und fünften Aufsteiger ermitteln.
In die Kreisliga B steigen so lange nur drei Mannschaften ab, wie es in der Bezirksliga nicht mehr als zwei Absteiger aus dem Kreis gibt. Werden es drei, müssen vier Teams aus der Kreisliga A absteigen, fünf würden es sogar, wenn alle vier möglichen Absteiger der Bezirksliga 4 aus dem Kreis kommen würden, bis hierhin also identisch mit der Regelung bei einem Aufsteiger. Danach verläuft die Sache dann anders. Denn in der Kreisliga B können dann bis zu fünf Mannschaften aufsteigen, wenn der Kreis ohne Bezirksliga-Absteiger verbleibt. Die beiden Tabellendritten müssten also in Entscheidungsspielen diesen fünften Aufsteiger ermitteln. Nur die jeweils Erst- und Zweitplatzierten gehen hoch in die Kreisliga A, wenn es genau einen Kreis-Absteiger in der Bezirksliga gibt. Sollten mehr Bezirksliga-Teams in den Kreis absteigen, gibt es nur noch drei Aufsteiger in die Kreisliga A, so dass die beiden Zweiten die Entscheidungsspiele bestreiten müssen.
In beiden Szenarien unverändert verläuft wieder der Abstieg aus der Kreisliga B. Hier steigen solange insgesamt vier Mannschaften ab, also zwei je Gruppe, wie es nicht mehr als drei Absteiger aus der Bezirksliga in den Kreis gibt. Nur dann, wenn es wirklich vier Absteiger auf Bezirksebene geben sollte, müssten fünf Mannschaften in die Kreisliga C absteigen, was wiederum Entscheidungsspiele der beiden Drittletzten zur Ermittlung dieses fünften Absteigers zur Folge hätte.
Der Aufstieg in der Kreisliga C variiert dann wieder, hier sind Entscheidungsrunden noch wahrscheinlicher als im ersten Szenario. Nur bei genau einem Bezirksliga-Absteiger würde dies entfallen, weil es dann genau sechs Aufsteiger aus den drei Gruppen gibt. Bleibt der Kreis derweil verschont, steigen sieben Teams auf, so dass die drei Dritten den siebten Aufsteiger derart ermitteln müssen. Bei zwei Bezirksliga-Absteigern steigen fünf Teams aus der Kreisliga C auf, danach sind es nur noch vier. Das würde dann bedeuten, dass in all diesen Fällen die Zweiten der Kreisliga C in eine Entscheidungsrunde müssen, um zwei oder nur noch einen weiteren Aufsteiger festzulegen.
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