2024-12-06T12:23:09.689Z

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Das sind die Regelungen für die Saison 2024/25 in den Kreisligen in Rees-Bocholt.
Das sind die Regelungen für die Saison 2024/25 in den Kreisligen in Rees-Bocholt. – Foto: Thomas Rinke

So läuft der Auf- und Abstieg in den Bocholter Kreisligen

Das sind die Regelungen für die Saison 2024/25 in den Kreisligen in Rees-Bocholt.

Seit wir im Jahr 2012 mit FuPa Niederrhein an den Start gegangen sind, versuchen wir in jedem Jahr, Euch die teils recht komplizierten Auf- und Abstiegsregelungen im Fußballverband Niederrhein in Textform näherzubringen. Wer das schonmal versucht hat, der weiß, dass das nicht immer so leicht ist. Diesmal wollen wir uns dem nähern, was in den Kreisligen in Rees-Bocholt für die Saison 2024/25 Gültigkeit hat.

Die Vereine in der Kreisliga A Rees-Bocholt dürfen sich in dieser Saison freuen. Neben dem Meister steigt auch der Vizemeister garantiert auf. Der Abstieg aus der Kreisliga A richtet sich wie überall nach der Zahl der Absteiger in der Bezirksliga. Da alle Bezirksliga-Teams aus dem Kreis in Gruppe 5 spielen, können maximal vier Mannschaften aus dem Kreis absteigen. Nur dann, wenn das auch wirklich der Fall wäre, müssten auch vier Mannschaften aus der Kreisliga A in die Kreisliga B absteigen. Drei Absteiger gibt es, wenn es zwei oder drei Absteiger in der Bezirksliga gibt. Retten sich hingegen alle oder es erwischt nur ein Kreisteam in der Bezirksliga, so müssen sogar nur zwei A-Ligisten den Abstieg hinnehmen.

Entscheidungsspiele in der Kreisliga B möglich

Sollte es keinen Bezirksliga-Absteiger geben, so würden auch gleich vier Mannschaften aus der Kreisliga B in die Kreisliga A aufsteigen, also zwei je Gruppe. Sollte es jedoch einen oder zwei Absteiger in den Kreis geben, so müssten die beiden Zweiten der Kreisliga B einen dritten Aufsteiger in die Kreisliga A in einem Entscheidungsspiel ermitteln. Bei drei oder vier Kreisabsteigern in der Bezirksliga sind dann nur noch die beiden Meister der Kreisliga B aufgestiegen. Ein Entscheidungsspiel könnte es auch bei der Frage nach dem Abstieg aus der Kreisliga B geben. Hier müssten nur insgesamt zwei Teams absteigen, also nur die Tabellen-Schlusslichter, wenn es nicht mehr als einen Bezirksliga-Absteiger gibt. Jeweils zwei Teams steigen in der Kreisliga B ab, wenn es genau drei Bezirksliga-Absteiger gibt. Sind es hingegen in der Bezirksliga zwei Kreismannschaften, so müssen die beiden Vorletzten der Kreisliga B im Entscheidungsspiel einen dritten Absteiger ermitteln. Kommt hingegen die Maximalzahl von vier Bezirksliga-Absteigern in den Kreis zustande, gäbe es ein solches Entscheidungsspiel der beiden Drittletzten, um einen fünften Absteiger in die Kreisliga C zu finden.

Vierter Aufsteiger in der Kreisliga C?

Schnell erklärt ist hingegen das Aufstiegs-Szenario in der Kreisliga C. Hier steigt in fast allen Konstellationen lediglich der Meister der drei jeweiligen Gruppen in die Kreisliga B auf. Einzige Ausnahme: Wenn der Kreis komplett von Absteigern in der Bezirksliga verschont bleiben sollte, dürfen die drei Tabellen-Zweiten in Entscheidungsspielen einen vierten Aufsteiger ausspielen.

Wie mit punktgleichen Teams umzugehen ist, hatten die Kreise lange für sich selbst geregelt. Nun gibt der Verband seit der Saison 2024/24 für alle Kreise das Vorgehen vor: Es zählt weder die Tordifferenz, noch der direkte Vergleich. Sind Teams auf maßgeblichen Plätzen für Auf- oder Abstieg punktgleich, so werden Entscheidungsspiele angesetzt - mit Hin- und Rückspiel, im Zweifel auch mit Verlängerung im Anschluss an die zweite Partie. Bei mehr als zwei punktgleichen Teams ist auch eine Spielrunde möglich, bei vier oder mehr Teams auch in Form eine K.O.-Runde. Diese Spiele könnten also vor eventuellen Entscheidungsspielen notwendig werden.

Ihr habt einen Fehler bemerkt oder es hat sich noch etwas verändert oder muss präzisiert werden? Dann meldet Euch gerne bei uns unter fupa@rp-digital.de , wir passen dann die Texte an.

Aufrufe: 013.11.2024, 19:00 Uhr
Sascha KöppenAutor