Wie der Aufstieg und der Abstieg in der Oberliga Niederrhein 2024/25 funktionieren, erklärt euch FuPa Niederrhein. Es geht um Deadlines bei der Regionalliga-Bewerbung, um die Anzahl der Absteiger aus der Regionalliga West und um eine mögliche Relegation zur Oberliga.
Der Fußballverband Niederrhein (FVN) stellt nach wie vor einen Aufsteiger in die Regionalliga West, deshalb ist der Meister gleichbedeutend auch der Aufsteiger. Sollte allerdings der Meister auf den Aufstieg verzichten oder er erhält keine Lizenz, dann wandert das Aufstiegsrecht an den Vizemeister beziehungsweise Tabellendritten. Der Tabellendritte darf allerdings nur dann aufsteigen, sollte auch der Vizemeister nicht aufsteigen können oder dürfen. Sollte die ersten drei Mannschaft der Oberliga auf den Regionalliga-Aufstieg verzichten / nicht aufsteigen dürfen, so würde 2024/25 weniger Teams aus der Regionalliga absteigen. Aufstiegsinteressierte Mannschaft müssen bis spätestens 31. März 2025 um 15.30 Uhr ihre Bewerbungsunterlagen beim Westdeutschen Fußballverband (WDFV) eingereicht haben.
Der Verband erklärt: "Der Meister der Oberliga Niederrhein ist sportlich für den Aufstieg in die Regionalliga West qualifiziert. Er muss die Bewerbung um die Zulassung zur Regionalliga West mit allen einzureichenden Unterlagen bis spätestens 31. März 2025, 15.30 Uhr, beim WDFV form- und fristgerecht eingereicht haben. Bei positivem Bescheid der Bewerbung steigt er in die Regionalliga West auf.
Hat sich der aufstiegsberechtigte Meister nicht beworben, erhält er keine Zulassung oder verzichtet auf sein Aufstiegsrecht, so geht das Aufstiegsrecht nacheinander auf die beiden nächstplatzierten Vereine/Mannschaften über, soweit die Vereine/Mannschaften die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Dahinter platzierte Vereine/Mannschaften ab Tabellenplatz 4 sind nicht mehr aufstiegsberechtigt.
Das Recht zum Aufstieg in die Regionalliga West entfällt für den Verein,
Der Abstieg aus der Oberliga Niederrhein ist deutlich komplizierter als der Aufstieg in die Regionalliga. Dabei spielt die Regionalliga auch hier eine Rolle: Die Anzahl Absteiger vom Niederrhein aus der Regionalliga hat Einfluss auf den Abstieg aus der Oberliga. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass grundsätzlich drei Teams aus der Regionalliga in die Oberligen Mittelrhein, Niederrhein und Westfalen absteigen. Sollte ein Drittligist aus Nordrhein-Westfalen absteigen, vergrößert sich die Zahl der Absteiger auf vier.
Drei Mannschaften steigen in jedem Fall aus der Oberliga in die Landesliga ab, im schlechtesten Fall steigen insgesamt fünf Teams ab. Dieser Fall tritt aber nur dann ein, sollten zwei oder mehr Niederrhein-Klubs aus der Regionalliga absteigen und die Oberliga keinen Aufsteiger in die Regionalliga stellen. Aus Gründen der Übersicht und vor allem der Wahrscheinlichkeit werden im nachfolgenden Schema die Fälle ohne Aufsteiger in die Regionalliga weggelassen. Grundsätzlich gilt nach dem Zahlenspiegel des FVN:
Liegt die Anzahl der Aufsteiger aus der Landesliga in die Oberliga bei drei, gibt es eine Relegation zur Oberliga mit Hin- und Rückspiel. Hier würden die beiden Vizemeister der Landesliga gegeneinander antreten.
Der Fußballverband Niederrhein definiert Grundsätze für die Oberliga, die im Wortlaut wie folgt aussehen: