Am 27.11 ordnete das Berliner Insolvenzgericht Charlottenburg unter dem Az 36v IN 6717/24 Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 des InsO beim Berliner Regionalligisten VSG Altglienicke an. Es wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Ein Gläubiger der Köpenicker soll den Antrag beim Amtsgericht gestellt haben. In einer Pressemitteilung des Vereins erklärt Geschäftsführer Daniel Böhm, dass das Nötige veranlasst wird. Um eine zügige Antragrücknahme zu ermöglichen. Am Ende nur viel Rauch um nichts ? So scheint es. Am Freitag veröffentlicht das Insolvenzgericht Charlottenburg folgenden Beschluss (Grafik siehe unten):