2026-01-15T09:41:53.693Z

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Wegen sexueller Belästigung in einem Geretsrieder Asylbewerberheim war ein Security-Mitarbeiter verurteilt worden. Der Mann ging in Berufung. Verhandelt wurde in zweiter Instanz nun am Landgericht München II.
Wegen sexueller Belästigung in einem Geretsrieder Asylbewerberheim war ein Security-Mitarbeiter verurteilt worden. Der Mann ging in Berufung. Verhandelt wurde in zweiter Instanz nun am Landgericht München II. – Foto: Sven Hoppe/dpa

Schiedsrichter soll Nachwuchs-Kolleginnen vergewaltigt haben

Prozess in München

Ein 40-Jähriger aus Starnberg soll sich an zwei Nachwuchs-Schiedsrichterinnen vergangen haben. Im Prozess gegen ihn wurde deutlich, welche Folgen die Tat für ein 16-jähriges Opfer hatte. Eine Zeugin beschrieb den Angeklagten als manipulativ.

Starnberg - „Hilfe“, schrieb eine 16-Jährige im Herbst 2023 über den Messengerdienst Whatsapp an ihre beste Freundin. Die junge Frau, eine Nachwuchs-Schiedsrichterin aus der Region, war mit einem weit älteren Kollegen in dessen Auto unterwegs. Und der wolle unbedingt, dass sie mit zu ihm nach Hause kommt, hatte sogar für beide aufgekocht. Dabei habe er immer so eine eklige Art, sie anzufassen, schrieb sie in der Nachricht an die Freundin.

Die Befürchtungen sollten sich bestätigen. Der Schiedsrichter aus Starnberg, heute 40 Jahre alt und von Beruf Bankkaufmann, muss sich seit dieser Woche wegen Vergewaltigung vor dem Landgericht München II verantworten (wir berichteten). Er soll sich in seiner Wohnung an der 16-Jährigen und später auch an einer 18-Jährigen, ebenfalls Schiedsrichterin, vergangen haben. Beide hatten der Anklage zufolge ausdrücklich gesagt, dass ihnen das Handeln des Mannes zu weit gehe. Außerdem besaß er laut Ermittlern kinderpornografische Videos.

Seit April 2025 sitzt der Starnberger ununterbrochen in Untersuchungshaft. Zum Prozessauftakt hatte er den Übergriff gegen die jüngere Frau durch eine Erklärung seines Verteidigers eingeräumt, sich entschuldigt und einen Täter-Opfer-Ausgleich in Höhe von 8500 Euro angeboten. Zu den Vorwürfen in Bezug auf die 18-Jährige schweigt er.

Übergriffe im Fitnessstudio

Vor Gericht sagten am Mittwoch mehrere Menschen aus dem Umfeld des ersten Opfers aus. Die Freundin der 16-Jährigen, die ihr nicht mehr rechtzeitig helfen konnte, schilderte die Folgen der Tat: „Das hat sie sehr, sehr belastet.” Sie habe unter Albträumen gelitten. Auch habe sie ihr von früheren Vorkommnissen aus dem Fitnessstudio erzählt, in dem sie und der Angeklagte trainiert hätten: Dort habe er ihr oft bei Übungen geholfen – und sie mehr oder weniger zufällig am Gesäß berührt. Trotz allem habe sie ihn zunächst nicht anzeigen wollen, weil sie gefürchtet habe, sie könne ihn verletzen.

Im Zuge seines Geständnisses hatte der Mann zugesagt, sowohl aus dem Studio als auch aus der Schiedsrichtergruppe auszutreten. Das Pfeifen allerdings hat die 16-Jährige ohnehin aufgegeben – so erzählte es ihr Vater, der im Zeugenstand ausgesprochen gefasst auftrat. „Sie war sehr begeistert beim Schiedsrichtern”, sagte er. Im Verband habe sie Karriere machen wollen.

Da sei ihr zupassgekommen, dass der Angeklagte ihr seine Unterstützung zugesagt habe. Die Eltern hätten die Nähe der beiden kritisch gesehen, aber darauf vertraut, dass schon nichts passiere. Doch irgendwann fielen dem Vater Veränderungen auf: Die Tochter verhielt sich aggressiv, hörte auf einmal Rapmusik mit betont feministischen Texten. In einer Aussprache deutete sie schließlich an, was vorgefallen war. Dem Übergriff zum Trotz sei seine Tochter heute „eine sehr selbstbewusste junge Frau“. Beziehungen sei sie seitdem allerdings nicht mehr eingegangen.

Zeugin: Angeklagter hatte „charmante Art“

Die 16-Jährige und die 18-Jährige wandten sich außerdem an die Frauenbeauftragte im Schiedsrichterverband. Diese sorgte gemeinsam mit dem Obmann dafür, dass der mutmaßliche Vergewaltiger keine Spiele von Frauenmannschaften mehr leiten durfte. Die Frau trat ebenfalls als Zeugin im Prozess auf und schilderte, wie sie selbst den Angeklagten wahrgenommen hatte. Demnach hatte er eine „charmante Art“ und konnte „Leute um den Finger wickeln“. Sein manipulatives Verhalten habe aus Lob und Schmeicheleien bestanden: „Darauf sind viele Leute reingefallen.“

Dass er auch mit den beiden Frauen so umging, dafür sprechen Chatnachrichten an die 16-Jährige, die die Vorsitzende Richterin Gunilla Evers im Verfahren verlas. Sie stammen offenbar aus der Zeit, als die Tat aufzufliegen drohte: eine nicht enden wollende Litanei an Bettelbotschaften, in denen er versprach, er wolle „es wieder gutmachen“, schließlich sei das Mädchen „immer ein Freund für mich“ gewesen.

Die 16-Jährige ging trotzdem zur Polizei. Nach einer Hausdurchsuchung im April vergangenen Jahres wurde der 40-Jährige in Untersuchungshaft genommen. Das Verfahren gegen ihn soll bis Ende Januar laufen.

Tom Sundermann

Aufrufe: 015.1.2026, 06:04 Uhr
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