2025-12-03T05:51:34.672Z

Allgemeines

Schiedsrichter-Pflichtsoll steht fest

Bearbeitung für Saison 2024/25 abgeschlossen

Der Hessische Fußball-Verband hat die Bearbeitung der Auswirkungen der Vorgaben des Schiedsrichter-Pflichtsolls der Saison 2024/25 gemäß § 26 Spielordnung (Schiedsrichter-Pflichtsoll) in Verbindung mit 16 Nr.7 Strafordnung abgeschlossen.

Im Rahmen dessen mussten Vereine bzw. Spielgemeinschaften (SGs) Spielleitungen erbringen. Die Vereine, die Ihren Verpflichtungen in der abgelaufenen Saison 2024/25 nicht nachgekommen sind, wurden nun sanktioniert Bei Vereinen, die zum wiederholten Male den Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, wird dies zusätzlich zu einer finanziellen Sanktion auch mit Punktabzügen bestraft.

Gegen die durch den HFV versendeten Bescheide wurden von den betroffenen Vereinen insgesamt 17 Widersprüche eingelegt. Das HFV-Präsidium behandelte diese Einsprüche in der vergangenen Woche. Acht Widersprüchen wurde vollständig bzw. teilweise stattgegeben, alle weiteren mussten zurückgewiesen werden. Nach Abschluss dieses Verfahrens wurden die betroffenen Vereine nun informiert. Die Punktabzüge werden ab Montag, 10. November sukzessive in die jeweiligen Tabellen eingepflegt, so dass diese in vollständiger Zahl bis spätestens folgenden Freitag aktualisiert sind. Die Punktabzüge werden staffelweise eingepflegt, angefangen auf Verbandsebene mit der LOTTO Hessenliga, den Verbandsligen sowie den Gruppenligen, danach die jeweiligen Ligen in den Kreisen. Die Liste der mit Punktabzügen bedachten Vereine ist unter diesem Link einsehbar.

Hintergrund: Jedes Fußballspiel sollte möglichst von einer Schiedsrichterin oder einem Schiedsrichter geleitet werden. Um die Spiele innerhalb des Hessischen Fußball-Verbandes mit Unparteiischen zu besetzen, muss jeder Verein bzw. jede SG innerhalb des HFV abhängig von selbst benötigten Spielleitungen eine bestimmte Anzahl an Spielleitungen erbringen. Kann diese Leistung nicht erbracht werden, ist daraufhin eine Geldstrafe zu leisten. Sollte der Verein / die SG in der folgenden Saison erneut zu wenige Spielleitungen erbringen, kommt zur erhöhten finanziellen Strafe zusätzlich der Punktabzug.

Aufrufe: 07.11.2025, 23:00 Uhr
redAutor