2024-05-10T08:19:16.237Z

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Der Sportplatz des SCF. Das Gelände gehört der Stadt.
Der Sportplatz des SCF. Das Gelände gehört der Stadt. – Foto: Weber

Schadenersatz-Forderung nach Türkgücü-Ablehnung: SC Fürstenfeldbruck hat schlechte Karten

Aus dem Landgericht

Das Landgericht München II wird dem SC Fürstenfeldbruck in einem Rechtsstreit gegen die Stadt wohl nicht Recht geben.

Fürstenfeldbruck/München – So jedenfalls äußerte sich am Freitag die Vorsitzende Richterin im Hinblick auf ein anstehendes Urteil. Wie berichtet, geht es um einen Verdienstausfall in Höhe von 26 000 Euro durch das Verbot der Untervermietung an den Türk Gücu vor zwei Jahren. Doch hinter dem Streit versteckt sich noch viel mehr.

Der Präsident des Fußballvereins schäumte vor Wut und Frust. Immer wieder unterbrach er die Richterin, er schrie im Sitzungssaal herum. Es war nicht zu verkennen, dass er sich von der Stadt hintergangen und ausgebootet fühlte. Die Richterin verstand seine Verärgerung. Doch im Zivilrecht kann immer nur die eingeklagte Materie behandelt werden. Und so war die Richterin mehr als bemüht, den hitzig geführten Monolog des SCF-Chefs auf die Fakten zu beschränken.

Untervermietung

Demnach hatten die Brucker Kicker versucht, die Vereinskasse durch die Untervermietung ihres Stadions an den Regionalligisten Türk Gücü mit 26 000 Euro aufzubessern. Das Geld hätte der Verein für den Aufbau einer Herren-Mannschaft und seine hervorragende Jugendarbeit gut gebrauchen können. Der Verein fragte bei der Stadt an und blitzte ab. Das Sicherheitskonzept mit Brandschutz, Wellenbrechern und Fluchtwegen sei inakzeptabel gewesen.

Nachgebessert

Doch an diesem Punkt schieden sich die Geister, denn aus Sicht des Präsidenten war dieses Konzept mehrfach nachgebessert worden. Irgendwann war es dann wohl zu spät für die Untervermietung. Der SCF-Chef hielt die Gründe für vorgeschoben. Angeblich war in einer heimlichen Stadtratssitzung das Aus für Türkgücü als Untermieter entschieden worden. Weil es sich bei den Begegnungen wegen der Problem-Fans um so genannte Sicherheitsrisiko-Spiele handelt, wurden ein zwei Meter hoher Zaun im Innenraum, eine höhere und geschlossene Bande, Rettungszufahrten und Aufenthaltsräume für die Polizei verlangt. Doch weil am Ende das Brandkonzept fehlte, winkte die Stadt Fürstenfeldbruck ab.

Audio-Mitschnitt

Aus Sicht des SCF-Chefs hatte die Stadt jahrelang keine vergleichbaren Auflagen, geschweige denn ein Brandkonzept verlangt. Er verfügte über einen Audio-Mitschnitt der Stadtratssitzung, in der angeblich die Entscheidung gegen den SC Fürstenfeldbruck gefallen war. Doch die Vorsitzende Richterin hatte gar keine Lust, den Mitschnitt anzuhören, weil er für die Klage an sich überhaupt nicht wichtig war. „Auch wenn vielleicht die Motive nicht lauter waren und selbst, wenn die Stadt vielleicht gepennt hat, hätte sie einen Teufel getan und dieses Sicherheitskonzept genehmigt“, versuchte die Richterin dem Kläger die Problematik zu erläutern.

Der hatte schwer an den juristischen Feinheiten zu schlucken und begehrte immer wieder auf. Schließlich wurde beiden Seiten noch eine Frist für weitere Schriftsätze eingeräumt. Eine Entscheidung, wie es in dem Streit weitergeht, soll Anfang April fallen.

Das war der Vorbericht zu der Verhandlung.

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Aufrufe: 01.3.2024, 16:33 Uhr
Angela WalserAutor