Der TSV 1860 und Oliver Mueller streiten über dessen Entlassung als Geschäftsführer. Richter Florian Köhn plädiert für eine außergerichtliche Einigung.
München – Die mit Spannung erwartete Entscheidung, wie es im Rechtsstreit zwischen Ex-Geschäftsführer Oliver Mueller und dem TSV 1860 weitergeht, wurde am Freitagvormittag von Richter Florian Köhn vertagt. Grundsätzlich gilt es erstmal zu klären, ob das Arbeitsgericht überhaupt zuständig ist. Die Vereinsseite glaubt, der Sachverhalt wäre beim Amtsgericht besser aufgehoben.
Mueller und seine Anwälte müssen deshalb jetzt bis zum 31. Januar begründen, warum ihrer Meinung nach der Fall vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden soll bzw. muss. Nach diesen Ausführungen haben die Löwen bis Ende Februar Zeit, ihre Argumente für die Zuständigkeit des Amtsgerichts zu benennen. Richter Köhn sprach die Empfehlung aus, die beiden Parteien sollen sich um eine außergerichtliche Einigung bemühen.
Die Vorwürfe, die in der knapp 45-minütigen Verhandlung gegen Mueller erhoben wurden, wiegen indes schwer. Der 46-Jährige habe durch sein Verhalten unter anderem das Unternehmen an den Rand der Existenz geführt und die Lizenz sei gefährdet gewesen. Außerdem habe er sich „unfein“ gegenüber Mehrheitsgesellschafter Hasan Ismaik verhalten. Auch die Stimmung auf der Geschäftsstelle in der Grünwalder Straße 114 soll laut TSV 1860 schlecht gewesen sein. Mitarbeiter hätten gekündigt oder wollten nicht mit Mueller zusammenarbeiten.
Die Gegenseite erwiderte, die Vorwürfe seien „immer noch oberflächlich“. Das Budget sei bereits im Januar verabschiedet, Mueller selbst aber erst im Februar zum Geschäftsführer berufen worden. Es wären außerdem keine Alleingänge gewesen, da es mit Christian Werner noch einen Mitgeschäftsführer gegeben hätte. „Er hat die wesentlichen Entscheidungen nicht alleine getroffen“, argumentierten die Anwälte des Klägers und wiesen die Vorwürfe des TSV 1860 zurück.
Spannend wurde es beim Thema Abfindung. Mueller hatte ein Grundgehalt von 12.000 Euro pro Monat. 22 Monate wäre sein Vertrag noch gültig gewesen. Die Löwen boten demnach 50.000 Euro an, die Gegenseite forderte satte 600.000 Euro. Unter anderem sind Mueller und seine Anwälte der Meinung, ihm stünden zum Beispiel 80.000 Euro für entgangene Boni zu, 50.000 Euro Urlaubsgeld, 17.000 Euro für VIP-Karten oder 31.5000 Euro für einen Dienstwagen.