
Wie aus einem Rundschreiben des Schiedsrichterkomitees (CAF) der FLF hervorgeht, dürfen Unparteiische seit Samstag, den 31.Januar 2026 mit einigen, wenigen Ausnahmen nicht mehr bar bezahlt werden. „Die Vergütungen erfolgen künftig monatlich direkt durch den Verband“ heißt es im Schreiben.
Die Ausnahmen betreffen Vereinsturniere, den Betriebsfußball, Spiele, die im Rahmen des Schiedsrichter-Austauschs mit dem Saarländischen Fußballverband sowie der Rheinlandliga stattfinden sowie alle Begegnungen, für die offiziell kein Schiedsrichter angefragt wurde.
„Ausschließlich bei diesen weiterhin bar bezahlten Spielen ist der Schiedsrichter verpflichtet, seine Schiedsrichterentschädigungen auf der Spielberichtskarte (Feuille de Match) einzutragen“ heißt es dazu im Wortlaut.
Unparteiische, die ihre Kontonummer noch nicht bei der FLF hinterlegt haben, sind gebeten, dies umgehend nachzuholen, so der CAF weiter. Abschließend verweist man darauf, dass die Kilometerpauschale auf Basis des RefAssist-Systems berechnet wird und Korrekturen nur in begründeten Ausnahmefällen vorgenommen werden können.