2024-06-04T08:56:08.599Z

Allgemeines
Das Spiel zwischen Gossau (in gelb) und Töss war beim Stand von 2:2 abgebrochen worden.
Das Spiel zwischen Gossau (in gelb) und Töss war beim Stand von 2:2 abgebrochen worden. – Foto: FC Gossau
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Nach Spielabbruch in Gossau: Töss verliert 0:3 forfait

FVRZ spricht Strafpunkte, Geldbussen und Spielsperren aus

Die beim Stand von 2:2 wegen tumultartiger Szenen abgebrochene Partie in der Zweitliga-Gruppe 2 zwischen dem FC Gossau ZH und dem FC Töss wird mit 3:0 forfait für die Zürcher Oberländer gewertet. Was beim Gossauer Präsidenten für Erleichterung sorgt, stösst den Winterthurern sauer auf.

Der Fussballverband der Region Zürich (FVRZ) hat entschieden: Der in der 80. Minute erfolgte Spielabbruch war wegen "schwerer Disziplinlosigkeit mindestens eines Spielers des FC Töss" gerechtfertigt.

Was war geschehen?
Mehrere Tössemer hatten sich am 7. April nach dem 2:2-Ausgleich des FC Gossau ZH um den Schiedsrichter geschart und waren ihn verbal sowie mit aggressiven Gesten angegangen, sodass dieser sich bedroht gefühlt und das Spiel abgebrochen hatte.

Zurecht, wie der FVRZ nach Prüfung der Stellungnahmen des Schiedsrichter-Trios, der beiden zufällig anwesenden Schiedsrichter-Inspizienten sowie der involvierten Klubs festhält. Somit gewinnen die Zürcher Oberländer 3:0 forfait - und rücken punktemässig zum Spitzenduo Wiesendangen und FC Schaffhausen 2 auf. Neu haben alle drei Teams 32 Punkte auf dem Konto.

43 Strafpunkte für den FC Töss
Auch der FC Töss kriegt Punkte, allerdings Strafpunkte - gleich deren 25 - und zudem eine Busse in der Höhe von 1000 Franken. Des Weiteren droht dem Tössemer Team – wie üblich bei solchen Vorfällen – bei weiteren Verfehlungen in der laufenden Saison der Ausschluss vom Spielbetrieb.

Separat gebüsst werden aus den Winterthurer Reihen Spieler Dario Graf und Sportchef Domenico La Pietra. Sie erhalten jeweils drei Spielsperren, je neun Strafpunkte für ihr Team und müssen beide eine Busse bezahlen. Auch das unsportliche Verhalten der Zuschauer des FC Töss wird sanktioniert.

"Anschuldigungen grenzen an Verleumdung"
«Ich bin einfach froh, dass der Verband so ein klares Statement gesetzt hat», sagte FCG-Präsident Christoph Brülisauer gegenüber «zueriost.ch». Die Szenen unmittelbar vor dem Spielabbruch beschäftigen ihn noch immer: «Man darf sich über Entscheide aufregen und ärgern. Es gibt aber niemandem das Recht, zu beleidigen und die Integrität des Schiedsrichters zu verletzten.»

Beim FC Töss ist man sich derweil keiner Schuld bewusst: «Wir fühlen uns ungerecht behandelt, weil wir in Gossau nichts Unrechtes getan haben», sagt FCT-Trainer Abramo D’Aversa gegenüber dem «landbote.ch». Mehr noch: «Die Anschuldigungen, die gegen uns erhoben worden sind, grenzen an Verleumdung und stellen eine schwerwiegende Verletzung unserer Reputation dar.» Es sei einseitig und unfair, sein Team alleine für den Spielabbruch verantwortlich zu machen.

Die Tössemer haben die Möglichkeit, gegen das Forfait-Urteil des FVRZ Rekurs einzureichen. «Wir behalten uns vor, den Entscheid anzufechten», sagt dazu Sportchef La Pietra.

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Aufrufe: 018.4.2024, 23:47 Uhr
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