2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
– Foto: Mario Bär

Nach Spielabbruch im Herbst: Verband und Club mit einmaligem Vergleich

Stadtoberliga Halle +++ Der Stadtverband und Kine Em einigen sich auf einen Vergleich

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Im Oktober 2023 war das Stadtoberliga-Duell zwischen Kine Em Halle und dem Reideburger SV abgebrochen worden, nachdem Zuschauer und Spieler der Gastgeber den Schiedsrichter und gegnerische Spieler körperlich angegriffen hatten. Seitdem hatte sich eine kuriose Situation entwickelt, die nun mit einem ebenso kuriosen Vergleich beendet wird.

Weil es für Kine Em zunächst kein Spielverbot gab, lief der Ligabetrieb nach einer kurzen Unterbrechung weiter. Doch weil sich bis auf den BSV Halle-Ammendorf II alle Kontrahenten weigerten, vor einem endgültigen Urteil gegen den kurdisch geprägten Club anzutreten, wurden die Partien gemäß Spielordnung als Nichtantritte des Gegners für Kine Em gewertet. Mit einem "Sieg" nach dem anderen per Sportgerichtsurteil kletterte der Club an die Tabellenspitze der Stadtoberliga.

Urteil im Februar sorgt noch nicht für Ende der Diskussionen

Ende Februar folgte dann ein ebenso kurioses Urteil. Vom Sportgericht des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt (FSA) wurde Kine Em neben einer empfindlichen Geldstrafe mit einer Spielsperre von zwei Monaten belegt. Zu acht Partien hätte der Stadtoberligist nicht antreten dürfen - diese wären gemäß Spielordnung alle für die gegnerische Mannschaft gewertet worden. Die Tabelle wäre an diesem Punkt gewissermaßen gewürfelt worden.

Im Stadtfachverband Halle (SFV) sorgte dieses Urteil für Unmut: "Was für Kine em natürlich eine empfindliche Strafe ist, geht für den Rest der Liga leider völlig nach hinten los. Das zweimonatige Spielverbot begünstigt willkürlich acht Vereine, die untereinander in Konkurrenz um Auf- und Abstieg stehen. Das ist Wettbewerbsverzerrung und sollte in der Weise keinen Bestand haben", merkte der Spielausschussvorsitzende Sven Wunderlich an. Der SFV legte Berufung ein. Das Verbandssportgericht des FSA reagierte per Einstweiliger Verfügung mit einem sofortigen Spielverbot für beide Männermannschaften - bis zur Findung eines Vergleichs, der nun erreicht wurde.

Alle Saisonspiele werden annulliert, doch Kine Em steigt nicht ab

Der nun erzielte Vergleich zwischen Verband und Verein reiht sich ein in die Liste der Kuriositäten. Einerseits werden zwar alle Pflichtspiele von der ersten Männermannschaft von Kine Em annulliert und der Stadtoberligist damit auf den letzten Rang der Tabelle gesetzt, dennoch wird dem Club in der neuen Saison ein Startrecht in der Stadtoberliga gewährt. Die zweite Mannschaft darf derweil in der Stadtliga ab sofort wieder am Spielbetrieb teilnehmen, alle Pflichtspiele werden auf Kosten von Kine Em mit Schiedsrichter-Assistenten besetzt. Bei Auswärtsspielen darf dazu der jeweilige Heimverein entscheiden, ob Kine Em Zuschauer mitbringen darf.

Der Stadtfachverband Halle nannte den erzielten Vergleich eine "erfolgsversprechende Lösung". Auch der zuständige Sportrichter Frank Knuth begrüßte die Lösung: "Von allen Varianten ist das die sportlich fairste", sagte er dem MDR. Dennoch: Ein solcher Vergleich ist in Sachsen-Anhalt ein absolutes Novum. In der Rechts- und Verfahrensordnung des Landesverbandes wird er nicht ausdrücklich erwähnt.

Landesverband will Rechts- und Verfahrensordnung überarbeiten

Der FSA verweist dagegen auf den Passus: "Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hinwirken." Und in der Rechts- und Verfahrensordnung heißt es: "Sonstige Entscheidungen ergehen durch Beschluss. Verständigen sich die Beteiligten auf eine vergleichsweise Regelung, so stellt das Gericht das Zustandekommen des Vergleichs durch Beschluss fest."

"Der Fußballverband finalisiert aktuell eine Überarbeitung der Rechts- und Verfahrensordnung, um künftig der Sportgerichtsbarkeit einen größeren Handlungsspielraum insbesondere bei Gewaltvorkommnissen auf den Plätzen in Sachsen-Anhalt einzuräumen", erklärt Verbandssprecher Robert Kegler. "Auch die Sportgerichte, die für die Rechtsprechung innerhalb des Sports zuständig sind, werden kurz- bis mittelfristig in Schulungen eingebunden, um eine ständige Verbesserung und Professionalisierung innerhalb der Sportgerichtsbarkeit des FSA voranzutreiben", so Kegler weiter.

Am Dienstagabend wurden die Stadtoberligisten aus Halle bei einer gemeinsamen Veranstaltung durch den Stadtverband über den erzielten Vergleich informiert. Inwieweit dieser Beschluss tatsächlich verbandsrechtlich auf stabilen Füßen steht, könnte eine Frage für Juristen werden.

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Aufrufe: 010.4.2024, 12:00 Uhr
Kevin GehringAutor