Insbesondere Moussa Ouayd nahm das am Freitag in Schriftform erhaltene Urteil mit Genugtuung auf. Der sportliche Leiter des MSV hatte nach Bekanntwerden der Einsprüche aus Nievenheim und Grevenbroich öffentlich beteuert, dass sein Klub keinen Fehler in dieser Angelegenheit begangen habe. Genau das wurde im nun vom Bezirkssportgericht bestätigt.
Aus dem Urteilsschreiben geht hervor, dass sich die Verantwortlichen des MSV bereits im Dezember des vergangenen Jahres bei der Staffelleiterin nach der Sperre für Kulovic erkundigt hatten. Dieser hatte bei seinem letzten Einsatz für die SG Benrath-Hassels am 31. August 2025 die Rote Karte gesehen, die mit einer Drei-Spiele-Sperrre belegt wurde. Seitens der Staffelleitung wurde mitgeteilt, dass jene Sperre mit Ablauf des 21. September abgegolten war.
Den entscheidenden Fehler begann schlussendlich die Passstelle in Duisburg, die Kulovic nach Antragstellung im Februar für Pflichtspiele ab dem 1. März freigab. Der Irrtum: Die sechsmonatige Wartefrist, die es aufgrund der fehlenden Zustimmung der SG Benrath-Hassels bei diesem Wechsel zu beachten galt, endete unter Berücksichtigung der Drei-Spiele-Sperre eigentlich erst mit Ablauf des 23. März.
Genau so hatten auch die Offiziellen der SG Benrath-Hassels das Regelwerk interpretiert und den Stein daraufhin überhaupt erst ins Rollen gebracht, wie in Kreisen gemutmaßt wir. Auch dort darf man sich nun in gewisser Weise im Recht fühlen. Was das Ganze für Auswirkungen auf den Titelkampf in Runde eins haben wird, bleibt jedoch abzuwarten.
Vorerst wird der MSV aufgrund der aufgehobenen Spielwertungen Rang eins an die TSV Eller 04 verlieren. Allerdings haben die Mannen um Ex-Profi Sinan Kurt die Chance, den verloren gegangenen Boden wieder gut zu machen. Dafür müssen sie aber erst einmal in den Wiederholungsspielen gegen Nievenheim und Grevenbroich-Süd punkten.