2024-04-25T14:35:39.956Z

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Ab dem 1. Mai müssen Vereine mit einem Punktabzug rechnen, wenn sie nicht antreten.
Ab dem 1. Mai müssen Vereine mit einem Punktabzug rechnen, wenn sie nicht antreten. – Foto: André Nückel

Ab dem 1. Mai: Spielabsage hat Punktabzug in neuer Saison zur Folge

Ab Sonntag sollten sich Fußballmannschaften gut überlegen, ob sie im Saisonfinale nicht antreten, denn neben einer Geldstrafe gibt es auch einen Punktabzug.

Am Sonntag ist der 1. Mai - ein Datum, das alle Vereine sich dick im Kalender anstreichen sollten. Denn dann greift im Westdeutschen Fußballverband (WDFV) eine Regelung, die zwar nicht neu ist, die aber in den vergangenen beiden Spielzeiten nicht zum Tragen kam, weil die Spielzeiten bedingt durch die Corona-Pandemie jeweils vorzeitig beendet werden mussten.

Wenn Vereine sich in der Vergangenheit entschlossen haben, an einem der letzten Spieltage der Saison nicht anzutreten - warum auch immer - so mussten sie außer einer Geldstrafe nichts fürchten, solange dies nicht mehr als zweimal in der Saison der Fall war. Erst beim dritten Mal drohte dem Team der Zwangsabstieg.

Punktabzug bei Nichtantritt

Doch in der laufenden Saison greifen nun auch erstmals die neuen Sanktionen für eine Spielabsage. Denn künftig ist nicht nur ein Ordnungsgeld von 100 Euro zu entrichten, die jeweilige Mannschaft bekommt auch in den kommenden Saison 2022/23 drei Punkte abgezogen. Für ein Team, das sich jetzt noch drei Absagen leistet, etwa weil es ohnehin bereits sportlich abgestiegen ist, würde als mit den maximal möglichen neun Minuspunkten in die kommende Spielzeit gehen.

Nicht mehr nur eine Geldstrafe für's "Schwänzen"

Grund für diese neue Regelung ist, dass es in den Jahren vor der Pandemie immer häufiger vorkam, dass Mannschaften sich wegen ihrer Mannschaftsfahrt oder anderer Aktivitäten gerne mal ein "freies Wochenende" genommen haben - weil die Konsequenzen aus der Mannschaftskasse locker abzufedern waren. Wenn die Vereine nun aber Konsequenzen für die neue Spielzeit befürchten müssen, ist davon auszugehen, dass es zu solchen Vorfällen weit seltener kommen wird. Wer wird aber dennoch der erste Verein sein, der sich dieser Konsequenz zu stellen hat? Ab Sonntag läuft der Countdown - weshalb der Hinweis an dieser Stelle noch einmal deutlich erfolgt.

Wortlaut aus der WDFV-Spielordnung

§ 37 Teilnahme an Pflichtspielen

(1) Jeder Verein hat das Recht, an Pflichtspielen mit einer beliebigen Anzahl von Mannschaften teilzunehmen. Mit seiner Meldung, die zu dem von der Spielleitenden Stelle vorgeschriebenen Termin erfolgen muss, verpflichtet er sich zur regelmäßigen Teilnahme an den für seine Mannschaften angesetzten Spielen. Spielverzicht oder Nichtantreten nach dem 01.05. eines jeden Spieljahres führt (neben der Spielwertung des nicht ausgetragenen Spiels gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 3) zum Abzug von drei Punkten für die betroffene Mannschaft in der folgenden Spielzeit. Die Anordnung trifft die für das nicht ausgetragene Spiel zuständige Verwaltungsstelle.

Aufrufe: 026.4.2022, 09:00 Uhr
Sascha KöppenAutor