2026-01-15T09:41:53.693Z

Allgemeines
Symbolbild
Symbolbild – Foto: paul@lsn.sarl (Archiv)

Mehr Geld für Zweitligisten im Falle einer LFL-Mitgliedschaft?

Der Ligaverband plant, zusätzliche Solidaritätszahlungen von UEFA-Geldern an Bedingungen zu knüpfen

Es geht mal wieder um das liebe Geld, eventuell auch um Macht: die Luxemburger Fußballliga (LFL), Interessenvertretung der Vereine aus der BGL Ligue und von einigen aus der Ehrenpromotion, könnte die Solidaritätszahlungen der UEFA an die Ehrenpromotion erhöhen, doch unter bestimmten Bedingungen.

>>> Über diesen Link könnt ihr FuPa Luxemburg unterstützen - weitere wichtige Infos dazu findet ihr hier.

Viele Anfragen im Vorfeld des Meetings zwischen Ligaverband LFL und Vereinsvertretern aus der Ehrenpromotion zu durchgesickerten Informationen blieben in den vergangenen Wochen unkommentiert. Auch der Verband selbst hüllte sich in Schweigen und verwies darauf, dass man sich noch mit verschiedenen Clubs beraten müsse. Am Montag fand in Differdingen schließlich die angekündigte Versammlung des Ligaverbandes mit den Zweitligisten statt.

Wie FuPa in Erfahrung bringen konnte, seien jeweils vierzehn Clubs der ersten als auch der zweiten Liga anwesend gewesen. Bei der Unterredung ging es in der Tat um Geld oder genauer, um die Verteilung eines Solidaritätsbeitrags der BGL Ligue an die Ehrenpromotion. Die 1.Liga habe sich dazu entschieden, aus der von der UEFA ausgeschütteten Summe einen Teil an die 2.Liga abzutreten. Was früher zu einem Satz von 25 bis 30 Prozent bindend war, muss eine 1.Liga heute nicht mehr zwingend tun. Im Prinzip gesteht die BGL Ligue der Ehrenpromotion aktuell zehn Prozent als Solidaritätsfond zu, der sich aber erhöhen könnte.

Eine Bestätigung der Vorgehensweise kann auf der Website der UEFA nachgelesen werden (s.u.): „ein Teil der Gelder kann mit Zustimmung der Erstligisten bis in die zweithöchste Spielklasse weitergegeben werden“. So würde jeder Club aus der Ehrenpromotion in absoluten Zahlen immerhin noch 16.000 Euro erhalten, „der Betrag (d.Red: die Solidaritätszahlung) wird dabei wiederum gleichmäßig aufgeteilt.“ Dieser Satz auf dem Internetauftritt des europäischen Verbandes könnte dagegen eine Idee der LFL eventuell unmöglich machen: nämlich die, dass Clubs der Ehrenpromotion, die Mitglied bei der LFL sind, 8.000 Euro mehr erhalten würden, als solche, die nicht im Ligaverband sind.

Laut unseren Informationen hat die LFL am Montag vorgeschlagen, dass die Vereine der Ehrenpromotion Mitglied bei ihr werden, damit der Ligaverband ein größeres Gewicht gegenüber dem Fußballverband FLF bekomme. Das zuletzt erneuerte Wahlsystem innerhalb der FLF und der damit einhergehende Stimmenverlust der 1.Liga innerhalb des Fußballverbandes könnten Quellen, die ungenannt bleiben wollten, zufolge den Stimm- und damit Machtverlust der ersten bzw. der zwei oberen Ligen wieder ausgleichen.

Tritt die Ehrenpromotion der LFL bei, könnte sich der Solidaritätsbeitrag wie angedeutet von 10 auf 15% erhöhen, was den erwähnten 8.000 Euro entsprechen würde. Dafür müssten die neuen Mitgliedsvereine aber eine Konvention mit gewissen, FuPa nicht vorliegenden, Bedingungen unterzeichnen. Weiterhin seien Zweitligisten angehalten, Nachweise aus der BGL-Ligue-Lizenz zu erbringen, wie z.B. über die Jugendausbildung. Zudem würden die Entscheidungen über Zuwendungen zu jeder Saison neu getroffen werden.

Bevor ein Verein aus der Ehrenpromotion überhaupt Mitglied in der LFL werden kann, muss diese den Angaben zufolge aber ihre Satzung entsprechend anpassen. Dies würde demnächst vorgenommen werden.

* Quelle: https://de.uefa.com/news-media/news/0292-1c1f045b517e-94a0f6a355d3-1000--uefa-klubwettbewerbe-der-manner-solidaritatszahlungen-trag/

– Foto: Screenshot (c) uefa.com

Aufrufe: 012.2.2025, 14:40 Uhr
Paul KrierAutor