2024-09-30T13:56:56.796Z

Allgemeines
– Foto: FSA

Landesverband schüttet 100.000 Euro für Klimaschutz-Förderung aus

Aus dem Verband +++ Der Fußballverband Sachsen-Anhalt will nachhaltige Projekte fördern

Unter dem Motto "United by Football – Together for Nature“ hatte die UEFA im Rahmen der Europameisterschaft 2024 einen Fonds für Klimaschutz-Projekte eingerichtet, bei dem sich Amateurvereine um Fördermittel für Projekte mit Bezug zum Klimaschutz bewerben konnten. Darüber hinaus waren jeweils 100.000 Euro zur Finanzierung von Klimaschutz-Projekten in den 21 Landesverbänden vorgesehen. Im Fußballverband Sachsen-Anhalt (FSA) soll dieses Geld vollumfänglich an die Vereine weitergereicht werden.

Dafür wurden nun zwei Fördertöpfe geschaffen, "aus denen größere Vorhaben bzw. niederschwellige Maßnahmen der Antragssteller unterstützt werden können", wie der FSA mitteilt. Aus dem ersten Fördertopf werden demnach Projekte mit einer maximalen Summe von 5.000 Euro pro Verein gefördert. Im zweiten Topf beträgt der Förderumfang bis zu 1.000 Euro - mit einem vereinfachten Einstieg. Die Bewerbungsfrist läuft bei beiden Angeboten bis zum 31. Dezember 2024.

"Mit dem Klimafonds der UEFA haben Vereine in Sachsen-Anhalt eine großartige Möglichkeit, Klimaschutz-Projekte konkret umzusetzen. Das ist nicht nur ein wichtiger Schritt für den Umweltschutz, sondern auch ein Zeichen für die Bedeutung des Amateurfußballs in unserer Gesellschaft", sagt FSA-Präsident Holger Stahlknecht und ergänzt: "Ich ermutige alle Vereine, sich mit ihren Projekten zu bewerben und diese Chance zu nutzen."

Für folgende zwei Kategorien können sich Vereine in diesem Kalenderjahr bewerben, um Anträge für nachhaltige Förderprojekte zu stellen:

Charge I:

  • Maximale Fördersumme: 5.000 € pro Verein. Förderquote: Maximal 50% der Gesamtkosten des Projekts. Mindestprojektwert: 3.000,00 € inklusive Förderung.
  • Bedingungen: Partnerabwicklung erforderlich, Projektabschluss bis 31.12.2025, Nachweispflicht
  • Bewerbungsfrist: 31.12.2024

+++ Zur Bewerbung +++

Charge II:

  • Förderungsumfang: Bis zu 1.000 Euro, 50% der Gesamtkosten
  • Bedingungen: Keine spezifischen Anforderungen, Projektabschluss bis 30.06.2025
  • Bewerbungsfrist: 31.12.2024

+++ Zur Bewerbung +++

>> Alle Informationen zur Klimaschutz-Förderung des FSA

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Aufrufe: 02.10.2024, 00:05 Uhr
Kevin GehringAutor