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Allgemeines

Klagewelle: FLVW windet sich - Entscheidung weiter offen

Noch immer laufen Verfahren gegen den FLVW aufgrund der vermeintlich fehlerhaften Auf- und Abstiegsregelung

von red · 27.06.2026, 19:20 Uhr · 0 Leser

Bis heute ist unklar, wie die punktgleichen Mannschaften am 31. Mai 2026 nach dem letzten Spieltag hätten behandelt werden müssen. Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) hat aus der Gewohnheit heraus das Torverhältnis angewendet und hat die SF DJK Mastbruch in der Landesliga 1 als Absteiger in die Bezirksliga gewertet sowie den SuS Stadtlohn in der Bezirksliga 11 als Vizemeister an der Aufstiegsrunde teilnehmen lassen. Doch inzwischen ist klar, dass dies nicht völlig sauber war. Mit Stadtlohn hat sich der FLVW auf einen "Deal" eingelassen und die Münsterländer nach dem verlorenen Aufstiegsspiel kurzerhand in die Landesliga gehoben. Mastbruch wartet, obwohl am Montag erste Gespräche bezüglich der Staffeleinteilung beim Verband anstehen, nach FuPa-Informationen immer noch auf eine Entscheidung bezüglich des Antrags auf Klassenerhalt in der Landesliga.

Mehrere in der Aufstiegsrunde ausgeschiedene Bezirksliga-Vizemeister, allen voran KF Sharri, der gegen den SuS Stadtlohn verloren hatte, haben am gestrigen Freitag eine Entscheidung des FLVW-Sportgerichts erhalten. Demnach wird der Antrag auf Eingruppierung in die Landesliga abgelehnt. Das letzte Wort dürfte jedoch definitiv noch nicht gesprochen sein.

Der FuPa-Redaktion liegen zwei Ablehnungen des FLVW vor. Als neutraler Leser wirken diese fast schon hilflos, weil der FLVW-Sportrichter viel erzählt und abweist, aber die Problematik der Punktgleichheit und der dadurch womöglich fälschlicherweise stattgefundenen Aufstiegsrunden-Partie zwischen KF Sharri und SuS Stadtlohn weiterhin komplett umschifft.

Beispielsweise macht das FLVW-Sportgericht "Milchmädchen-Rechnungen" auf, wie, dass Stadtlohn besser als Sharri abgeschnitten hätte, weil die Münsterländer punktgleich mit dem Tabellenersten waren. Dabei hat Sharri faktisch den besseren Punkte-Quotienten als Stadtlohn eingefahren.

In der Begründung des FLVW-Sportgerichts heißt es u. a. wie folgt:

"Soweit Sharri Dortmund rügt, dass der SuS Stadtlohn gar nicht hätte an den Entscheidungsspielen teilnehmen dürfen, so widerspricht sich der Verein schon selbst. Da Sharri Dortmund bereits in der 1. Runde sportlich ausgeschieden ist, vermag ein sicherer Nachweis, dass Sharri Dortmund ohne die Teilnahme von SuS Stadtlohn ansonsten alle Spiele gewonnen hätte, kaum zu gelingen."

Dies bedeutet nichts anderes als die Aussage: "KF Sharri, ihr habt zwar möglicherweise gegen einen falschen Gegner um den Aufstieg gespielt, aber beweist uns doch erst mal, dass ihr gegen den richtigen Gegner gewonnen hättet." Eine Logik, die dem neutralen Beobachter kaum verständlich gemacht werden kann.

Im Endeffekt ist bis heute immer noch nicht bewiesen bzw. entschieden worden, dass Stadtlohn und der vermeintliche Bezirksliga 11-Meister TSV Raesfeld eigentlich ein Entscheidungsspiel um Platz 1 hätten machen müssen.

Die "Causa Mastbruch" sollte dahingehend eigentlich Klarheit bringen. Mastbruch war am Ende der Saison punktgleich mit dem Hövelhofer SV und dem SVKT 07 Minden. Vermeintlich hätte eine Abstiegsrunde angesetzt werden müssen, dies geschah jedoch nicht. Die Ostwestfalen warten seit über zwei Wochen gespannt auf eine Entscheidung, die offensichtlich deutlich vom FLVW-Sportgericht hinausgezögert wird. "Nachtigall, ick hör dir trapsen", dürfte manch einer dabei denken.