Das Damoklesschwert hat zugeschlagen: Zunächst das Finanzamt Krefeld dann auch der KFC Uerdingen selbst haben am Montag jeweils einen Antrag auf Eröffnung einer Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Krefeld eingereicht. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf die Regionalliga-Mannschaft.
Die nächste Insolvenz des KFC Uerdingen hat sich in den vergangenen Monat abgezeichnet. Zum aktuellen Zeitpunkt betragen die Schulden laut Vorstandsmitglied Dirk Röthig 1,4 Millionen Euro. In der Stellungnahme des Vereins heißt es: "Um weitere Zahlen sprechen zu lassen: Die Mannschaft kostet für die laufende Saison rund 1,4 Millionen Euro. Das ist für die vierte Liga viel – und eben leider zu viel, wenn es keine Finanzierung dafür gibt." Bei gleichbleibenden Kosten wären die Schulden bis zum Saisonende auf 2,2 Millionen Euro angestiegen.
Das Amtsgericht Krefeld wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Anträge annehmen und die Insolvenz des KFC Uerdingen eröffnen. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Mannschaft: Laut Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbands (WDFV), Schirmherr der Regionalliga West, steht der KFC nach Paragraph 52, Absatz 9 vor einem Neun-Punkte-Abzug. Hier heißt es nämlich: "Beantragt ein Verein selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen sich, (...) so werden der klassen-höchsten Mannschaft mit Stellung des eigenen Antrags des Vereins auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sonst mit Rechtskraft des Beschlusses des Insolvenzgerichts bzw. mit der Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beim Restrukturierungsgericht, neun Gewinnpunkte im Herrenspielbetrieb mit sofortiger Wirkung aberkannt."
Die Mannschaft um Trainer René Lewejohann hatte einen schwierigen Start, schließlich wurde der Kader des Aufsteigers nahezu komplett neu zusammengestellt. Nach Anlaufschwierigkeiten steigerte sich der KFC und überwintert mit einem Fünf-Punkte-Vorsprung auf die Abstiegszone. Wird der Neun-Punkte-Abzug allerdings amtlich, wandert Uerdingen auf den vorletzten Tabellenplatz und hätte vier Punkte Rückstand auf den ersten Nichtabstiegsplatz (Uerdingen hätte statt 20 nur noch 11 Zähler). Eintracht Hohkeppel (15 Punkte) würde den rettenden Rang 14 übernehmen. Der aberkannte Sieg der Uerdinger in Wuppertal wird gleich doppelt bitter, denn so hätte der Rückstand auf Hohkeppel nur einen Zähler betragen. Damit hätten auch der SC Wiedenbrück und der FC Schalke 04 II (jeweils 14 Punkte) wieder gute Chancen im Rennen um den Klassenerhalt. Selbst Schlusslicht Türkspor Dortmund (7 Punkte) hätte Außenseiterchancen.
Fraglich ist zum aktuellen Zeitpunkt, wie es überhaupt für den KFC Uerdingen in der Regionalliga West weitergeht. Das lässt die Stellungnahme offen.
1. MSV Duisburg (Ab) 18 13-3-2 37:17 42
2. SC Fortuna Köln 17 11-3-3 30:19 36
3. Sportfreunde Lotte (Auf) 18 11-2-5 40:25 35
4. RW Oberhausen 18 11-2-5 39:25 35
5. Borussia Mönchengladbach II 18 10-4-4 36:21 34
6. SV Rödinghausen 17 9-3-5 35:24 30
7. 1. FC Köln II 18 8-6-4 30:19 30
8. SC Paderborn 07 II 18 8-3-7 37:30 27
9. 1. FC Düren 18 7-5-6 23:27 26
10. FC Gütersloh 18 7-3-8 26:27 24
11. 1. FC Bocholt 18 6-3-9 37:38 21
12. Wuppertaler SV 18 6-3-9 19:32 21
13. Fortuna Düsseldorf II 18 5-5-8 25:25 20
14. SV Eintracht Hohkeppel (Auf) 18 4-3-11 21:33 15
15. SC Wiedenbrück 18 4-2-12 22:36 14
16. FC Schalke 04 II 18 4-2-12 20:35 14
17. KFC Uerdingen (Auf) 18 6-2-10 20:29 11
18. Türkspor Dortmund (Auf) 18 1-4-13 17:56 7
"Beantragt ein Verein selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen sich, wird auf Antrag eines Gläubigers gegen einen Verein im Zeitraum vom 1.7. eines Jahres bis einschließlich des letzten Spieltags einer Spielzeit rechtskräftig ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt oder zeigt der Verein seine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung während der Rechtshängigkeit einer Restrukturierungssache nach dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) beim Restrukturierungsgericht an, so werden der klassen-höchsten Mannschaft mit Stellung des eigenen Antrags des Vereins auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sonst mit Rechtskraft des Beschlusses des Insolvenzgerichts bzw. mit der Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beim Restrukturierungsgericht, neun Gewinnpunkte im Herrenspielbetrieb bzw. sechs Gewinnpunkte im Frauenspielbetrieb mit sofortiger Wirkung aberkannt. Spielt der Verein in der 3. Liga oder Regionalliga und der Frauen-Bundesliga und/oder 2. Frauen-Bundesliga, so wird der Abzug von Gewinnpunkten nur in der 3. Liga bzw. Regionalliga vorgenommen, anderenfalls nur in der Frauen-Bundesliga bzw. 2. Frauen-Bundesliga.
Beantragt der Verein selbst das Insolvenzverfahren nach Abschluss des letzten Spieltags bis einschließlich zum 30.6. eines Jahres, ergeht der Beschluss des Insolvenzgerichts auf Antrag eines Gläubigers in diesem Zeitraum oder zeigt der Verein die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung dem Restrukturierungsgericht in diesem Zeitraum an, erfolgt die Aberkennung der Gewinnpunkte gemäß Absatz 1 mit Wirkung zu Beginn der sich anschließenden Spielzeit. Die Aberkennung der Gewinnpunkte entfällt, sofern der Verein in eine tiefere Spielklasse abgestiegen ist. Maßgeblich ist der Status in der laufenden Spielzeit. Der Verein ist verpflichtet, die Träger aller Spielklassen seiner Mannschaften über einen eigenen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. über eine Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beim Restrukturierungsgericht unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
Die Entscheidung über den Punktabzug trifft der für die jeweilige Spielklasse zuständige Ausschuss. Sie ist endgültig. Der zuständige Ausschuss kann von dem Punktabzug absehen, wenn gegen den Hauptsponsor oder einen anderen vergleichbaren Finanzgeber des Vereins zuvor ein Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde oder sich der Hauptsponsor bzw. Finanzgeber in einer Restrukturierung gemäß StaRUG befindet. Vorstehende Bestimmungen gelten für am Spielbetrieb teilnehmende Kapitalgesellschaften entsprechend.
(9a) Im Zeitraum vom 03.04.2020 bis 30.06.2021 gilt Abs. 9 mit folgender Maßgabe: Bei Beantragung des Insolvenzverfahrens bzw. Rechtskraft des Beschlusses des Insolvenzgerichts zwischen dem 03.04.2020 und dem tatsächlichen Ende (Abschluss des letzten Spieltages) der Spielzeit 2019/2020 werden keine Gewinnpunkte aberkannt. Bei Beantragung des Insolvenzverfahrens bzw. Rechtskraft des Beschlusses des Insolvenzgerichts nach dem tatsächlichen Ende der Spielzeit 2019/2020 bis einschließlich zum 30.06.2021 werden drei Gewinnpunkte im Herrenspielbetrieb bzw. zwei Gewinnpunkte im Frauenspielbetrieb aberkannt."