2023-09-26T10:19:04.334Z

Allgemeines
– Foto: Andre Peters

Kaan-Marienborn versucht "Buhmann-Status" noch abzuwenden

Die Nachricht schlug am Freitag, den 26. Mai 2023, wie eine Bombe ein.

Regionalligist 1. FC Kaan-Marienborn hat die Frist gem. § 52 Abs. 8 der Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbands (SpO/WDFV) verpasst, um sich in eine niedrigere Spielklasse als die nächsttiefere versetzen zu lassen. Dies hätte zur Folge, dass die Siegerländer in der kommenden Saison als "Karteileiche" in der Oberliga Westfalen auftauchen und damit einem anderen Verein den Platz wegnehmen, mit dem fest gerechnet wurde, als Kaan-Marienborn vor zwei Monaten seinen Rückzug in die Kreisliga C verkündete.

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Offensichtlich möchten die Verantwortlichen um den Vorsitzenden Florian Leipold jetzt dem Verband den "schwarzen Peter in die Schuhe schieben" bzw. diesem "den Ball zuspielen".

„Herr Spohn hat mich gefragt, ob wir in einer höheren Liga antreten wollen. ‚Wenn ihr in einer höheren Liga als der Kreisliga C antreten wollt, dann müsst ihr einen Antrag stellen.‘ Das waren damals seine Worte“, erklärt Stefan Jäkel, Pressesprecher und 2. Vorsitzender der Käner gegenüber der Lokalpresse "Siegener Zeitung".

„Diesen Antrag haben wir nicht gestellt, und dadurch wurden wir als Absteiger aus der Regionalliga in die Oberliga eingestuft. Wir haben aber Stand heute keine spielfähige Mannschaft für diese Liga. Dann hat der Verband die Idee an uns herangetragen, die Mannschaft nach der Staffeleinteilung zurückzuziehen – dadurch wären wir der erste Absteiger und könnten in der Saison 2024/25 in der Westfalenliga antreten“, so Jäkel.

"Sonderantrag" soll die Wende bringen

Dieses Szenario möchte der 1. FC Kaan-Marienborn doch noch abwenden und hofft offensichtlich mit einem "Sonderantrag" wieder den "alten" Zustand herzustellen, der bis gestern noch galt, als alle dachten, dass sich der 1. FC Kaan-Marienborn definitiv aus dem überkreislichen Fußball zurückzieht.

Per "Sonderantrag" möchte der 1. FC Kaan-Marienborn sein Startrecht in der Oberliga Westfalen für die Saison 2023/24 abgeben, die ursprünglich verstrichene Frist doch noch einhalten und damit auch auf einen Westfalenliga-Platz 2024/25 verzichten.

Regularien scheinen eindeutig

Es erscheint nach einem Blick in die oben genannten Regularien fraglich, ob dies überhaupt möglich ist. In § 52 Abs. 8 SpO/WDFV heißt es wie folgt:

"Über Anträge von Vereinen, die insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen mit einer Mannschaft in eine niedrigere Spielklasse versetzt zu werden wünschen, entscheidet das Präsidium des zuständigen Landesverbandes nach Anhörung des zuständigen Kreisvorstandes und des Verbandsfußballausschusses. Der Antrag ist bis einen Monat vor dem letzten angesetzten Punktespieltag an das Präsidium des zuständigen Landesverbandes zu richten. Gegen die ablehnende Entscheidung des Präsidiums ist der Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung gemäß § 20 Abs. 1 RuVO/WDFV durch den antragstellenden Verein möglich. Mannschaften, deren Rückversetzungsantrag entsprochen wird, gelten als Absteiger."

Der erste Satz scheint fest mit dem zweiten Satz verbunden, so dass der Antrag auf eine mehrklassige Herabstufung definitiv einen Monat vor dem letzten angesetzten Punktespieltag erfolgen muss. Ansonsten gilt gem. § 52 SpO/WDFV, dass in der neuen Spielzeit nur in der nächsttieferen Spielklasse am Spielbetrieb teilgenommen werden kann. Es bleibt spannend, wie der Verband auf die beabsichtigte Vorgehensweise des 1. FC Kaan Marienborn nun reagieren wird.

Kürzlich hatten Verbandsfunktionäre dem Landesligisten TuS Langenholthausen klar gemacht, dass er trotz des Wunsches nach einem Rückzug in die Kreisliga A in der kommenden Saison mit einer 1. Mannschaft in der Bezirksliga geführt wird, da die vorgenannte Frist verpasst wurde. Ob es doch noch ein Schlupfloch gibt, wird auch in Langenholthausen sicherlich interessiert zur Kenntnis genommen werden.

Aufrufe: 026.5.2023, 21:30 Uhr
redAutor