
Das vergangene Wochenende bescherte den Sportfreunden Neuwerk gleich zwei Siege: Den einen auf dem Platz, ein deutlicher 4:1-Erfolg gegen Fortuna Dilkrath, den anderen per Mitteilung des Verbandssportgerichts. Denn bis dato fehlte der Partie vom 29. August gegen den VfL Tönisberg noch eine offizielle Wertung – nun geht das Spiel mit einem 2:0 für die Sportfreunde in die Saisonbilanz ein. „Wir sind froh, dass wir die sportlich verdienten Punkte nun bei uns haben und das lange Warten ein Ende hat“, sagt Neuwerks Vorsitzender Roger Neumann.
Die Partie musste damals in der Nachspielzeit auf der Tönisberger Anlage vom Schiedsrichter abgebrochen werden, weil sich das Flutlicht automatisch um 22 Uhr abgeschaltet hatte und nicht reaktivieren ließ. Neuwerk führte zu diesem Zeitpunkt mit 1:0. Das Spiel beschäftigte im Anschluss das Bezirkssportgericht. Es ging nun um die Frage, ob der VfL Tönisberg über die Zeitschaltuhr Bescheid wusste und somit den Spielabbruch hätte verhindern können. Und das Gericht sah schließlich eine sogenannte Pflichtverletzung der Tönisberger als begründet an. Die Spielwertung ging an Neuwerk.
Die Verantwortlichen in Tönisberg wollten das wiederum nicht akzeptieren und legten schriftlichen Widerspruch ein. So landete der Fall bei der nächsthöheren Instanz, dem Verbandssportgericht. Dieses bestätigte in seiner Verkündung am 9. November das Urteil des Bezirkssportgerichts.
Diese hatte zuvor eine Fahrlässigkeit aufseiten der Tönisberger festgestellt. In der beabsichtigten Entscheidung wurde darauf verwiesen, dass die Partie von den Tönisbergern im Vorfeld bewusst auf den Freitagabend, 20 Uhr, verlegt worden sei. Entsprechend hätten Vorkehrungen getroffen werden müssen, um das Spiel auch zu Ende zu bringen. So zog das Gericht auch die Sportplatz-Benutzungsordnung der Stadt Kempen zurate, in der festgehalten ist, dass Umkleiden bis 22 Uhr und Sportplätze bis 22.30 Uhr zu verlassen seien.
In ihrer Gegendarstellung wiesen die Verantwortlichen in Tönisberg unter anderem darauf hin, dass von den Staffelleitern seit Jahren betont wird, Partien unter der Woche nicht vor 20 Uhr anzusetzen. Zudem stehe in der Sportplatz-Benutzungsordnung kein Wort dazu, dass das Licht um 22 Uhr abgeschaltet wird. Die Gerichte folgten dieser Argumentation allerdings nicht.
Für Neuwerk sind diese spät durch das Sportgericht gewonnenen drei Punkte von großer Relevanz. Denn damit setzten sich die Sportfreunde an der Tabellenspitze der Bezirksliga etwas ab. Drei Zähler beträgt der Vorsprung auf die beiden Verfolger OSV Meerbusch und SpVg Odenkirchen. Am kommenden Sonntag spielt Neuwerk auswärts bei St. Tönis II. Für die Mannschaft von Trainer Dony Karaca geht es dann um den sechsten Liga-Sieg in Serie.