Eines der wichtigsten Themen der vergangenen Tage und Wochen im luxemburgischen Fußball ist ohne Zweifel die angedachte Einführung eines Lizenzverwahrens für Vereine, die in der BGL Ligue spielen wollen. Die FLF sah sich nach dem Swift-Skandal sowie dem Fakt, dass vier Erstligisten im vergangenen Frühjahr keine UEFA-Lizenz erhielten, zum Handeln gezwungen, wie uns ihr Pressesprecher und Jurist Marc Diederich vor rund anderthalb Wochen erklärte.
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FuPa hat am Mittwoch auch die Sicht eines Vertreters aus der BGL Ligue eingeholt, nämlich die von Progrès-Präsident und Ligaverband-Vorstandsmitglied Thomas Gilgemann. Dieser lieferte im Gespräch zudem einige weitere Einzelheiten zu den Bedingungen, die ein künftiger BGL-Ligist erfüllen müsste, falls die Lizenzprozedur tatsächlich eingeführt werden würde. Denn noch haben die Clubs bis zum 3.Februar Zeit, per Referendum abzustimmen und zudem wurden alle 101 Vereine befragt, die eine 1.Mannschaft gemeldet haben und nicht etwa nur die aktuellen Clubs der beiden höchsten Spielklassen. „Wenn etwas nur die Vereine der BGL Ligue und Ehrenpromotion betrifft, bin ich der Meinung, dass eigentlich nur diese abstimmen sollten. Betrifft etwas alle, dann sollten alle an einer Wahl beteiligt sein“ erklärte uns Gilgemann seine Meinung dazu.
Er bestätigte, dass man sich unter der BGL-Ligue-Lizenz eine Art „UEFA-Lizenz light“ vorstellen könne: „Es geht u.a. darum, dass verschiedene Punkte der Ethik respektiert werden. (…) Für die Vereine der Elite sind viele Punkte der UEFA-Lizenz für die nationale Lizenz übernommen worden. Ganz vereinfacht erklärt erhält ein Verein, der die Kriterien der UEFA-Lizenz erfüllt, Zugang zur nationalen Lizenz der Verbandes. Entsprechend gibt es nicht wirklich große Änderungen für die Clubs, die jedes Jahr die Kriterien der UEFA-Lizenz erfüllen. Ich sage es mal so: die nationale Lizenz ist etwas flexibler gehalten. Dadurch können Vereine, die u.U. die UEFA-Lizenz nicht erhalten, dennoch die Lizenz für die BGL Ligue bekommen.“
Es geht laut Gilgemann auch um ein Gleichgewicht, da manche Vereine sich in der Vergangenheit gar nicht erst um eine UEFA-Lizenz bemühten, während andere die immer strengeren Kriterien seitens des europäischen Verbandes mit großem Aufwand erfüllten. „Einerseits hat das auch etwas Gutes: es wird ein klarer Rahmen vorgegeben, auch wenn dieser für Vereine wie unseren sehr komplex ist. (…) Für jeden gelten die gleichen Regeln, Real Madrid unterliegt den gleichen Vorgaben wie Progrès Niederkorn.“ Auf nationaler Ebene ginge es laut Gilgemann darum, Vereine, die nicht über eine europäische Lizenz verfügen und je nachdem, wie deren Situation sich darstellt, finanziell oder sportlich zu bestrafen, falls sie gewisse Kriterien nicht erfüllen. „Genaue Details kann ich dazu aber nicht geben, ich bin nicht tief genug in der Materie drin.“
Eine nationale Lizenz würde entsprechend auch für Vereine aus der Ehrenpromotion ihre Wichtigkeit bekommen, wenn nicht sogar in höherem Masse als für die BGL Ligue, da Aufsteiger ins Oberhaus die nationalen Kriterien ebenfalls erfüllen müssen. „Ich fände ein solches Lizenzverfahren gut, da ich der Meinung bin, dass wie überall im Leben eine gewisse Gerechtigkeit bestehen muss und dafür muss ein Rahmen definiert werden. (…) Es ist gut, dass die Meinung der Vereine eingeholt wurde und dass die Kriterien für ein Maximum an Vereinen zugänglich und umsetzbar sein sollten.“
Man könne auch sagen, dass es um „Financial Fair Play“ geht, wie der Progrès-Vorsitzende eine entsprechende Frage bestätigte: „Neben dem Sport sind Finanzkriterien die wichtigsten, der Rest sind eher administrative Vorgaben.“ Noch ist das neue Regelwerk aber nicht da. Wie eingangs erwähnt haben die Vereine bis Anfang Februar Zeit, um über eine mögliche Einführung per Briefwahl abzustimmen. Sollte die Mehrheit dafür sein, würde die BGL-Ligue-Lizenz für die Saison 2026-2027 verpflichtend werden, die Spielzeit 2025-2026 würde dazu dienen, damit die in Frage kommenden Clubs, also die der BGL Ligue und Ehrenpromotion, ein erstes solches Lizenzierungsverfahren durchlaufen.