Im Westdeutschen Fußballverband (WDFV) gibt es für den Mittelrhein, den Niederrhein und für Westfalen zwischen dem 1. Mai und dem Saisonende mehrere Sonderregeln, die Nichtantritte, Rückzüge, die Sperrfrist, Punktabzüge und die Spielberechtigung betreffen. FuPa erklärt euch die Spielregeln samt möglicher Folgen.
Wer im Mai zu Pflichtspielen nicht antritt, bekommt in Nordrhein-Westfalen in der Folgesaison Punkte abgezogen. Bis zu neun Punktabzüge samt automatischem Rückzug sind möglich.
Wer bis zum 30. April zurückzieht, verschwindet komplett aus der Rechnung: Alle Spiele zurückgezogener Mannschaften werden aus der Wertung genommen. Das sieht zwischen dem 1. Mai und dem Saisonende anders aus, zumindest im Westdeutschen Fußballverband (Mittelrhein, Niederrhein, Westfalen): Wird ein Team zwischen Mai und dem letzten Spieltag zurückgezogen, werden alle verbliebenen Spiele mit 2:0 für den oder die Gegner gewertet. Teams, die zurückgezogen werden, aber in der kommenden Saison wieder spielen wollen, müsse sich auf Minuspunkte einstellen.
Vereine mit mindestens zwei Mannschaften müssen schon im April aufpassen, welche Spieler eingesetzt werden. Denn manch ein Akteur könnte ab 1. Mai für Mannschaften des eigenen Vereins gesperrt sein.
Der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) hat zur Saison 2023/24 eine Änderung im Regelwerk vorgenommen, die zum 1. Mai 2025 erst zum zweiten Mal greift: Die Schutzfrist gilt weiter!