2024-05-14T11:23:26.213Z

Allgemeines
– Foto: David Roth

Fünf Wechsel erlaubt

Bisher waren die Auswechslungen im Landesspielbetrieb des Thüringer Fußball-Verbands (Verbandsliga + Landesklasse) auf drei limitiert. Zur neuen Saison wird diese Regelung angepasst.

Ab der Saison 2023/24 sind auch in Thüringen fünf Wechsel erlaubt. Auf Antrag des Spielausschusses beschloss der Vorstand des Thüringer Fußball-Verbands (TFV) diese Änderung in der Spielordnung.

Bisher waren die erlaubten Spielerwechsel in einem Spiel der Verbandsliga und Landesklasse auf drei beschränkt. Beim Spielbetrieb in den Kreisen konnten die entsprechenden Kreisfußball-Ausschüsse (KFAs) abweichende Regelungen festlegen. Mit der Änderung in der Spielordnung ist die Anzahl der zulässigen Spielerwechsel nun wieder für Kreis- und Landesfußball vereinheitlicht und auf fünf festgelegt.

Damit regiert der Verband auf den Wunsch vieler Vereine, die Anzahl der zulässigen Wechsel zu erhöhen und weitere Wechseloptionen zu ermöglichen. In der entsprechenden Begründung heißt es: "Die Mehrheit der Vereine wünscht sich eine Anpassung der Regelung an den DFB- und NOFV-Bereich. Eine Begrenzung der Auswechselvorgänge analog der Profiligen auf 3 wird mit Rücksicht auf den untersten Spielbetrieb der KFA ohne SRA nicht befürwortet und sollte nicht Umfang der Regelung sein. Mit dieser Regelung schaffen wir wieder die Einheit des gesamten Spielbetriebes im TFV und den KFA." Offiziell tritt dieser die geänderte Spielordnung ab dem 01.07.2023 in Kraft.

Auszug der geänderten Spielordnung (§ 15 Ziffer 10):

(1) Bei Pflichtspielen dürfen im Männer- und Frauenspielbetrieb bis zu fünf Spieler, während der gesamten Spielzeit ausgewechselt werden. Für Pokalwettbewerbe können zusätzliche Regelungen getroffen werden. (2) Ein bereits ausgewechselter Spieler kann im Männerspielbetrieb im gleichen Spiel nicht noch einmal zum Einsatz kommen. Im Frauenspielbetrieb ist ein erneuter Einsatz einer ausgewechselten Spielerin in diesen Spielen zulässig. Die Anzahl der Wechselvorgänge (5) darf nicht überschritten werden.
Aufrufe: 01.6.2023, 11:00 Uhr
Felix BöhmAutor