2024-04-16T09:15:35.043Z

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Künftig lohnt sich das Warmmachen ggf. für fünf Bankspieler.
Künftig lohnt sich das Warmmachen ggf. für fünf Bankspieler. – Foto: Thorsten Zelinski

FLVW erlaubt künftig fünf Einwechslungen

Es war umstritten, dass der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) im vergangenen Sommer darauf verzichtete, den fünften Wechsel zuzulassen.

Der Profi-Bereich war bekanntlich vorangegangen. Und auch der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) passte seine Spielordnung an, überließ es aber zur Saison 2021/22 den Landesverbänden, selbst zu entscheiden, ob der fünfte Wechsel zugelassen wird.

Nachdem der Fußballverband Niederrhein (FVN) vorpreschte und seine Durchführungsbestimmungen aufgrund der Corona-Pandemie direkt anpasste, zieht jetzt endlich der FLVW nach! So hat heute das Sauerland-Portal match-day.de als erstes berichtet, und auch FuPa Westfalen wurde dies inzwischen bestätigt.

Allerdings fehlt noch der offizielle Beschluss, wie ein Kreisvorsitzender gegenüber FuPa Westfalen kundtut. Dies sei aber nur eine Formalität, kommuniziert wurde vom FLVW bereits an alle Kreise, dass es so kommen wird, dass künftig fünf anstatt vier Wechsel erlaubt sind.

Nach hiesigen Informationen wird der WDFV die Ausnahmeregelung des § 45 der Spielordnung (SpO/WDFV) verlängern. Dort heißt es nach aktuellem Stand noch: "Bei allen Pflichtspielen dürfen während der gesamten Spieldauer vier Spieler ausgewechselt werden. Dieser Austausch ist an keine Voraussetzung gebunden. Ein bereits ausgewechselter Spieler darf nicht mehr ins Spiel zurückkehren. Die eingewechselten Spieler sind nach dem Spiel ordnungsgemäß in das Spielberichtsformular einzutragen. Ein des Feldes verwiesener Spieler darf nicht ersetzt werden. Die Landesverbände können für die Spielzeit 2021/22 für ihren Zuständigkeitsbereich in Durchführungsbestimmungen beschließen, die Anzahl der Auswechslungen auf fünf Spieler festzulegen."

Eine weitere bereits seit 1. Juli rechtskräftige Änderung ist, dass die Rechts- und Verfahrensordnung (RuVo/WDFV) in § 8 a, der persönliche Strafen gegen Teamoffizielle regelt, angepasst wurde. Ein Innenraumverweis mit der Roten Karte gegen einen Teamoffiziellen vor, während oder nach dem Spiel führt ab sofort zu einer automatischen Sperre für das nächstfolgende Spiel.

Aufrufe: 016.7.2022, 21:00 Uhr
sbAutor