2026-03-13T07:45:35.464Z

Allgemeines

Es gibt einen Spielabbruch: Das ist passiert

Das Sportgericht wird wahrscheinlich die Entscheidung treffen.

von red · Heute, 20:00 Uhr · 0 Leser
– Foto: Timo Babic

Im Gebiet des Württembergischen Fußballverbands (WFV) gab es bei den Punktspielen einen Spielabbruch. Was war passiert?

In der Kreisliga B7 Franken verlief ein Spiel anders als geplant. Die Begegnung zwischen der SGM Weikersheim/Laudenbach und der zweiten Mannschaft des TV Niederstetten konnte nicht über die komplette Spielzeit ausgetragen werden. Ein unvorhergesehenes Ereignis führte dazu, dass die Partie vorzeitig beendet werden musste, was nun eine administrative Aufarbeitung durch die zuständigen Sportgerichte nach sich zieht.

Vorzeitiges Ende

Die sportliche Auseinandersetzung in der Kreisliga B7 Franken zwischen der SGM Weikersheim/Laudenbach und dem TV Niederstetten II fand ein vorzeitiges Ende. Die Begegnung, die auf dem Spielplan der Liga stand, konnte nicht über die volle Distanz von 90 Minuten absolviert werden. Statt eines regulären Schlusspfiffs markierte ein vorzeitiger Abbruch das Ende des aktiven Geschehens auf dem Rasen. Damit bleibt die Partie vorerst ohne eine finale sportliche Wertung durch den reinen Spielverlauf.

Der Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruchs

Bis zum Zeitpunkt der Unterbrechung hatte sich ein klarer Trend auf dem Spielfeld abgezeichnet. Die gastgebende SGM Weikersheim/Laudenbach konnte sich gegen die Reserve des TV Niederstetten eine Führung erarbeiten. Zum Zeitpunkt, als der Unparteiische das Spiel unterbrach und schließlich abbrach, führten die Hausherren mit 2:0. Diese Führung wurde in der ersten Halbzeit erzielt, noch bevor die Mannschaften die Gelegenheit hatten, die reguläre Pause in den Kabinen aufzusuchen.

Die zeitliche Einordnung der Ereignisse

Der Spielabbruch erfolgte in der 38. Spielminute. Damit war die erste Halbzeit bereits weit fortgeschritten, doch die verbleibenden sieben Minuten bis zur Halbzeitpause sowie die gesamte zweite Spielhälfte konnten nicht mehr durchgeführt werden. Die Entscheidung, den Spielbetrieb zu diesem Zeitpunkt einzustellen, basierte auf Umständen, die über das rein sportliche Geschehen hinausgingen.

Informationen durch den TSV Weikersheim

Für die Hintergründe für das vorzeitige Ende der Partie gibt es eine Erklärung. Der TSV Weikersheim gab hierzu Informationen gegenüber FuPa bekannt: "Es gab einen medizinischen Notfall. Es stand 2:0 für uns in Minute 38." Mit dieser knappen, aber eindeutigen Aussage bestätigte der Verein, dass ein unvorhergesehenes gesundheitliches Ereignis den Abbruch der Begegnung zwischen der SGM Weikersheim/Laudenbach und dem TV Niederstetten II unumgänglich machte.

Die Pflicht zur Abgabe von Stellungnahmen

Das Sportgericht ist nun an der Reihe. In einem ersten Schritt sind beide Vereine gefordert, am Verfahren mitzuwirken. Sowohl die SGM Weikersheim/Laudenbach als auch der TV Niederstetten II müssen ihre Sicht der Dinge schriftlich niederlegen und beim Verband einreichen. Neben den beteiligten Mannschaften steht insbesondere der Schiedsrichter in der Pflicht. Auch er muss eine offizielle Stellungnahme zu den Vorkommnissen auf dem Spielfeld abgeben. Sobald alle Dokumente – also die Berichte der SGM Weikersheim/Laudenbach, des TV Niederstetten II sowie des Schiedsrichters – vorliegen, wird der Fall an das zuständige Sportgericht übergeben. Dieses Gremium hat die Aufgabe, die eingegangenen Fakten zu prüfen und auf Basis der geltenden Spielordnung eine Entscheidung zu treffen.

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