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Allgemeines

Eine Strafe gegen den WSV und Auswirkungen für die SpVg Schonnebeck

Niederrheinpokal: Gegen den Wuppertaler SV wurde vom Verbandssporgericht ein Zuschauerausschluss verhängt, der im Pokal nun greift und auch Folgen für Gegner SpVg Schonnebeck hat. Das will der Gast nun nicht einfach hinnehmen.

von Sascha Köppen · 25.07.2026, 09:30 Uhr · 0 Leser
Die Randale der "Fans" des Wuppertaler SV hat nach gegenwärtigem Stand auch Folgen für die SpVg Schonnebeck.
Die Randale der "Fans" des Wuppertaler SV hat nach gegenwärtigem Stand auch Folgen für die SpVg Schonnebeck. – Foto: Jochen Classen

Der Fußballverband Niederrhein muss sich im Hinblick auf die erste Runde des Niederrheinpokals, die für das zweite Augustwochenende geplant ist, mit einer Thematik auseinandersetzen, die zugegebenermaßen für alle beteiligten Parteien unglücklich ist. Denn es geht um eine der ausgelosten Partien, in der gegen einen der beteiligten Vereine ein Urteil gesprochen wurde, unter dem nun der Gegner zu leiden haben soll, was dem Gedanken des Sports eigentlich widerspricht.

Welches Problem liegt vor?

Doch worum geht es genau? Im Viertelfinale des Niederrheinpokals in der Vorsaison hat der Wuppertaler SV spät und sicher auch etwas unglücklich das Spiel beim Oberligisten FC Büderich mit 0:1 verloren, genau gesagt in der fünften Minute der Nachspielzeit. Die Fans des Traditionsklubs benahmen sich daraufhin am Eisenbrand zünftig daneben, randalierten und gerieten auch mit der Polizei aneinander, es wurde auch wegen Landfriedensbruchs ermittelt. Die Konsequenz: Das Verbandssportgericht verurteilte die Wuppertaler, die, wie das leider so oft ist, als Verein nur wenig dafürkönnen, unter anderem dazu, ein Pokalspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchführen zu müssen. Eine Strafe, die als solche kaum zu beanstanden sein dürfte. Nur waren dabei offenbar nicht restlos die Folgen dieser Entscheidung bedacht.

Denn nur steht in der ersten Runde dieser besagte Ausschluss an. Bestraft wird dadurch nun aber nicht nur der WSV, sondern auch der Gegner, der Oberligist SpVg Schonnebeck. Denn der hatte in der ganzen Causa nun wirklich überhaupt keine Aktien, erhält aber nun seinen Anteil an den Einnahmen, die hätten erzielt werden können, auch nicht. Im Niederrheinpokal ist geregelt, dass beide Parteien je 45 Prozent des Gewinns erhalten, zehn Prozent gehen an den Verband.

Dass es dazu nun nicht kommen soll, finden die Schonnebecker auf Nachfrage unserer Redaktion verständlicherweise ungerecht. Der Verein hat uns gegenüber daraufhin schriftlich Folgendes erklärt:

Das sagt die SpVg Schonnebeck

"Grundsätzlich ist unsere Haltung recht klar: Wir akzeptieren selbstverständlich, dass Fehlverhalten sanktioniert wird. Wenn es im Zusammenhang mit einem Pokalspiel des Wuppertaler SV zu Vorfällen gekommen ist, muss der Verband darauf reagieren können. Was wir allerdings kritisch sehen, ist die konkrete Auswirkung dieser Sanktion auf uns als unbeteiligten Gastverein.

Ein Pokalspiel ist sportlich und wirtschaftlich immer ein gemeinsames Ereignis beider Vereine. Wenn ein Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgetragen wird, betrifft das deshalb nicht nur den Heimverein, sondern automatisch auch den Gegner. Durch die übliche Einnahmenteilung im Niederrheinpokal entgehen der Spielvereinigung Schonnebeck Einnahmen, obwohl weder unser Verein noch unsere Zuschauerinnen und Zuschauer etwas mit dem zugrunde liegenden Fehlverhalten zu tun hatten.

Wir haben uns deshalb bereits an den Fußballverband Niederrhein gewandt und unsere Bedenken deutlich gemacht. Nach unserem Verständnis darf eine Strafe gegen einen Verein nicht dazu führen, dass ein anderer, unbeteiligter Amateurverein wirtschaftlich mitbestraft wird. Genau dieser Punkt ist für uns der Kern der Angelegenheit.

Es gibt inzwischen die Überlegung, das Spiel kostenpflichtig zu streamen und die daraus entstehenden Einnahmen entsprechend aufzuteilen. Das ist aus unserer Sicht ein erster Schritt, ersetzt aber keine regulären Zuschauereinnahmen. Es ist völlig offen, wie viele Zuschauerinnen und Zuschauer ein solches Angebot tatsächlich nutzen. Zudem ist ein Stream wirtschaftlich kaum mit einem normalen Pokalspiel im Stadion vergleichbar.

Deshalb haben wir den Verband gebeten, vermittelnd auf eine faire Entschädigungsregelung hinzuwirken. Unser Ziel ist weiterhin eine sachliche und einvernehmliche Lösung. Gleichzeitig behalten wir uns aber ausdrücklich vor, mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn der uns entstehende wirtschaftliche Nachteil nicht angemessen ausgeglichen wird. Für uns als Amateurverein macht es wirtschaftlich einen erheblichen Unterschied, ob ein solches Spiel regulär vor Zuschauern stattfinden kann oder nicht.

Wir wollen das Thema nicht größer machen als es ist, aber wir halten es für grundsätzlich wichtig. Amateurvereine sind auf solche Einnahmen angewiesen. Deshalb erwarten wir, dass bei sportgerichtlichen Entscheidungen auch die Auswirkungen auf unbeteiligte Vereine mitgedacht werden."

Vergleichbarer Fall in Frankfurt

Auch diese Reaktion ist grundsätzlich nachvollziehbar, auch wenn es natürlich zu bedenken gilt, dass auch der Wuppertaler SV, wie in solchen Fällen üblich, kaum eine Chance hatte, das Unheil zu verhindern. Der Fußballverband Niederrhein erklärte auf die FuPa-Anfrage, dass sich der Verband in Beratungen befinde, wie mit der Angelegenheit umzugehen sei.

Aber hat es einen Fall mit einem vergleichbaren Problem schon einmal gegeben? In der Literatur dazu findet sich nicht viel, ein Beispiel haben wir aber dennoch ausgemacht. Im Jahr 2016 wurde Eintracht Frankfurt zu einem Teilausschluss der Fans verurteilt, was in der 2. Runde des DFB-Pokals ebenso den Gast FC Ingolstadt finanziell traf. Nur 6000 Zuschauer durften ins Stadion, und der DFB entschied, dass der Gastverein in der Höhe der zu erwartenden Ausfälle zu entschädigen sei. Könnten sich die Vereine nicht auf einen Betrag einigen, der vermutlich zusammengekommen wäre, lege das DFB-Sportgericht die Summe der Entschädigung fest. Es bleibt also nun abzuwarten, wie es in diesem Fall weitergeht.