2025-12-03T05:51:34.672Z

Allgemeines
Jahn Hiesfeld startet mit Minuspunkten.
Jahn Hiesfeld startet mit Minuspunkten. – Foto: Wolfgang Schwarz

Diese Teams starten mit Minuspunkten in die Saison

Bei einem Blick in die Tabellenlandschaft könnte es bisweilen auffallen, dass manche Teams mit einer Minuspunktzahl in die Saison starten. FuPa hat eine Übersicht dazu erstellt.

Nur unterhalb der Bezirksliga starten so manchen Teams in die kommende Saison mit einem kleinen Handicap. Nach derzeitigem Stand (14. August) beschränkt sich das am gesamten Niederrhein auf ausschließlich drei Minuspunkt zu Saisonbeginn. Als einziger A-Ligist muss der TV Jahn Hiesfeld mit dieser Hypothek in die Saison gehen. Hier die weiteren Teams in der Übersicht.

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Duisburg/Mülheim/Dinslaken

TV Jahn Hiesfeld (Kreisliga A2): 3 Punkte Abzug
VfL Wedau (Kreisliga C2): 3 Punkte Abzug

Düsseldorf

MSV Düsseldorf II (Kreisliga B2): 3 Punkte Abzug
FC Büderich IV (Kreisliga C3): 3 Punkte Abzug

Essen

Fatihspor Essen II (Kreisliga B1): 3 Punkte Abzug
Al-ARZ Libanon Essen II (Kreisliga B 2): 3 Punkte Abzug
FC Blau-Gelb Überruhr II (Kreisliga B3): 3 Punkte Abzug

Moers

SV Sonsbeck III (Kreisliga C2): 3 Punkte Abzug
TuS Baerl (Kreisliga C2): 3 Punkte Abzug
SC Rheinkamp (Kreisliga C3): 3 Punkte Abzug

Mönchengladbach

VfB Korschenbroich (Kreisliga C1): 3 Punkte Abzug

Kempen/Krefeld

Borussia Oedt (Kreisliga B2): 3 Punkte Abzug

Kleve/Geldern

SV Rheinwacht Erfgen (Kreisliga B1): 3 Punkte Abzug

Rees/Bocholt

DJK Hüthum-Borghees (Kreisliga C1): 3 Punkte Abzug
FC Fortuna Elten II (Kreisliga C2): 3 Punkte Abzug

Wuppertal/Niederberg

SF Siepen II (Kreisliga B2): 3 Punkte Abzug
FC Rot-Weiss Heiligenhaus (Kreisliga C1): 3 Punkte Abzug
TSV Beyenburg (Kreisliga C1): 3 Punkte Abzug

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Wortlaut dazu aus der WDFV-Spielordnung

§ 37 Teilnahme an Pflichtspielen

(1) Jeder Verein hat das Recht, an Pflichtspielen mit einer beliebigen Anzahl von Mannschaften teilzunehmen. Mit seiner Meldung, die zu dem von der Spielleitenden Stelle vorgeschriebenen Termin erfolgen muss, verpflichtet er sich zur regelmäßigen Teilnahme an den für seine Mannschaften angesetzten Spielen. Spielverzicht, Rückzug vom Spielbetrieb oder Nichtantreten in einem Punktespiel ab dem 01.05. eines jeden Spieljahres führt (neben der Spielwertung des nicht ausgetragenen Spiels gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 3) zum Abzug von drei Punkten für die betroffene Mannschaft in der folgenden Spielzeit. Die
Anordnung trifft die für das nicht ausgetragene Spiel zuständige Verwaltungsstelle.

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Weitere Erklärungen von FuPa in der Übersicht:

Aufrufe: 015.8.2025, 11:30 Uhr
Markus BeckerAutor