
Das erste Quartal eines Jahres haben aufstiegswillige Vereine der Oberliga Zeit, die Lizenz auf Zulassung zur Regionalliga zu stellen – in diesem Jahr bis zum 31. März. Damit beschäftigen sich vier Klubs: Spitzenreiter Ratingen 04/19 und sein Verfolger VfB 03 Hilden sowie der fünftplatzierte KFC Uerdingen und dessen Verfolger SpVg. Schonnebeck. Der aktuell drittplatzierte SC St. Tönis hat schon abgewunken, Trainer Bekim Kastrati sagte, die Regionalliga sei „für uns kein Thema“. Auch der derzeit viertplatzierte TSV Meerbusch dürfte in Sachen Aufstieg eher abwinken.
Die Anforderungen an die Klubs waren schon in den vergangenen Jahren hoch – so musste etwa Ratingen sein Stadion nachrüsten, um ihnen gerecht zu werden, und deswegen verzichteten die Sportfreunde Baumberg als Meister der Oberliga-Saison 2023/24 ebenso auf den Aufstieg wie seinerzeit Vizemeister Schonnebeck. Der drittplatzierte KFC hingegen nahm dann den Platz in der vierthöchsten Spielklasse und damit untersten Profiliga ein. Zu Ende brachte er die Saison 2024/25 dann aber nicht – nachdem das fünfte Insolvenzverfahren der Klubgeschichte eingeleitet worden war, wurden ihm neun Punkte abgezogen, der Insolvenzverwalter empfahl die Einstellung des Spielbetriebs. Auch der 1. FC Düren und Türkspor Dortmund meldeten sich vorzeitig ab. Und das wiederum hat Auswirkungen auf die Regionalliga-Bewerber in diesem Jahr.
Dass die Uerdinger nach ihrer Insolvenz und dem Rückzug aus der Regionalliga einfach einen Neustart eine Spielklasse tiefer starten konnten, hatten einige Oberligisten mit Unverständnis und Missmut hingenommen. Doch entgegen ursprünglichen Meinungen, der Verband lasse das tatenlos geschehen, hat dieser etwas getan: Der Westdeutsche Fußball-Verband (WDFV) hat das Lizenzierungsverfahren verschärft.
Das wird schon beim „Anschreiben an die Vereine zum Zulassungsverfahren“ deutlich. Hatte das im Jahr 2024, als sich unter anderem Ratingen und der KFC zuletzt damit beschäftigten, noch sechs Seiten, sind es nun neun. Das liegt einerseits daran, dass die Klubs nun ein Modul des WDFV nutzen müssen, das dort umfangreich erklärt ist, zum anderen aber auch an neuen Punkten in dem Anschreiben.
Verkürzt gesagt: Wer an der Regionalliga-Spielzeit 2024/25 teilnehmen wollte, musste als „Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Kaution in Höhe von 35.000 Euro erbringen“. Fertig. Wer an der kommenden Saison teilnehmen möchte, muss dagegen einen bürokratisch deutlich höheren Aufwand betreiben. „Neu für dieses Zulassungsverfahren wurden vom WDFV-Präsidium ,Richtlinien für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit‘ verabschiedet“, heißt es im aktuellen Anschreiben.
Demnach müssen Bewerber, mit Ausnahme von zweiten Mannschaften der Lizenzvereine, zur Darstellung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen einreichen: Liquiditätsstatus von Aktiva und Passiva, eine Gewinn- und Verlustrechnung für das abgelaufene Spieljahr vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 und die erste Hälfte des laufenden Spieljahres vom 1. Juli bis 31. Dezember 2025, sowie eine Plan-Gewinn- und Verlustrechnung für die zweite Saisonhälfte (1. Januar bis 30. Juni 2026) und für die kommende Spielzeit (1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027). Gleich geblieben ist die Höhe der Bewerbungsgebühr von 300 Euro – das sind 15 Prozent der Zulassungsgebühr von 2000 Euro.
Die Verschärfung über die finanziellen Nachweise sind offensichtlich eine Folge davon, dass KFC Uerdingen, Düren und Türkspor Dortmund die vergangene Regionalliga-Saison nicht beenden konnten. Nun wird von Verbandsseite deutlich mehr Zahlenmaterial verlangt – für die Vergangenheit und die Zukunft. Im Jahr 2024 gab es in den „Richtlinien für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ genau einen Satz, dass der Bewerber „eine Bankbürgschaft/Bankgarantie oder Kaution in Höhe von 35.000 Euro“ vorlegen müsse, in der aktuellen Fassung steht auf anderthalb Seiten, was die Vereine einreichen müssen. Dort heißt es nun auch: „Der WDFV kann angemessene Auflagen im wirtschaftlichen Bereich verhängen. Dies kann unter anderem die Einreichung von aktualisierten (Plan-)Gewinn- und Verlustrechnungen während der Saison sein.“
Während etliche Teile der Bewerbungsunterlagen mit insgesamt 76 Seiten seit 9. Februar 2012 gleich geblieben sind, hat der Verband nun aber auch das „L-Statut“ angepasst – es hat nun 13 statt zuvor zwölf Seiten. Mit Stand 17. Dezember 2025 ist ein Zusatz in Kraft getreten, der faktisch eine Wiederholung der „Causa KFC“ ausschließt, dass ein Verein aus der Regionalliga aussteigt und in der Folgesaison ohne Auflagen einfach in der Oberliga neu anfängt.
Neu ist unter Paragraf 3 „Erlöschen, Entziehung und Verzicht auf die Zulassung“ Punkt 2.5 (5). Er lautet: „Das Zurückziehen der Mannschaft vom Spielbetrieb führt zu einem Abzug von 15 Gewinnpunkten für die nächste Spielzeit durch den Verbandsfußballausschuss. Zudem ist durch das zuständige Sportgericht eine Geldstrafe von mindestens 10.000 Euro zu verhängen.“ Um das zu illustrieren: Hätte dieser Punkt schon bestanden, als der KFC sich aus der Regionalliga zurückzog, wäre er in die aktuelle Oberliga-Saison nicht wie alle anderen Mannschaften mit null Punkten gestartet, sondern mit minus 15 – als abgeschlagenes Schlusslicht von Beginn an. Die „Causa KFC“ dürfte damit nicht mehr vorkommen.