
Die ominöse Fünf-Tage-Regel sorgt bei Vereinen immer wieder für Probleme, da die Schutzfrist nicht richtig verstanden oder angewendet wird. Zum 1. Mai bis zum Ende einer Saison gibt es im Westdeutschen Fußballverband (WDFV) für den Mittelrhein, Niederrhein und für Westfalen eine extreme Verschärfung. Was gilt und wo aufgepasst werden muss.
Die Regelung zum Einsetzen von Spielern ab dem 1. Mai ist die Anomalie der Spielordnung, die den Vereinen am meisten Kopfschmerzen bereitet. Diese Sonderbedingungen sind durchaus kompliziert, weshalb FuPa versucht, das Prozedere möglichst einfach zu erklären: Spieler, die im letzten Pflichtspiel vor dem 1. Mai in einer höheren Mannschaft eingesetzt worden sind, werden zum Spieler der höheren Mannschaft und dürfen ab dem 1. Mai nicht mehr in der tieferen Mannschaft eingesetzt werden.
Ein Beispiel: Ein Leistungsträger der zweiten Mannschaften muss am 27. April in der Erstvertretung aushelfen und wird durch seinen Einsatz zum Spieler der Erstvertretung. Wenn die zweite Mannschaft dann erst wieder am 1. Mai spielt, ist er "oben" festgespielt und darf in seiner ursprünglichen Mannschaft bis zum Saisonende nicht mehr auflaufen. Erst zum Saisonwechsel darf er dann wieder als offizieller Spieler in die Zweite zurückkehren.
Außerdem hat der WDFV festgelegt, dass die Schutzfrist auch zwischen Mai und Saisonende gilt. Helfen also Spieler der Zweiten im Mai oder Juni in der Ersten aus, dürfen sie erst nach Ablauf von fünf Tagen (gültig ab Folgetag) wieder in der Reserve aushelfen. Mehr dazu an dieser Stelle - Schutzfrist ab 1. Mai.
Die Spieler einer höheren Mannschaft, die mindestens sechs Wochen vor dem 1. Mai nicht mehr zum Einsatz gekommen sind, sind von der Regelung ausgenommen und dürfen auch in der unteren Mannschaft eingesetzt werden. Diese Frist beginnt bei Sperrstrafen erst nach Ablauf der Sperre, heißt: Hat Spieler XY acht Wochen vor dem 1. Mai nicht mehr in der höheren Mannschaft gespielt, ist er nicht für die untere Mannschaft spielberechtigt, wenn er vier der acht Wochen durch eine Rot-Sperre verpasst hat. In diesem Fall wären die geforderten sechs Wochen nicht erreicht worden.
§ 11 Umfang der Spielerlaubnis
"(11) Spieler, die bei Ablauf des 30. April Spieler der höheren Mannschaft sind, dürfen abweichend von den Absätzen 1 bis 10 in den nachfolgenden Punkte- und Entscheidungsspielen der unteren Mannschaft nicht mehr eingesetzt werden. Ausgenommen sind die Spieler einer höheren Mannschaft, die mindestens sechs Wochen vor dem 1. Mai in der höheren Mannschaft nicht mehr zum Einsatz gekommen sind. Diese Frist beginnt bei Sperrstrafen erst nach Ablauf der Sperre. Die Spielberechtigung für die Punktespiele und nachfolgende Entscheidungsspiele der unteren Mannschaft, die ab dem 1. Mai stattfinden, bleibt für den Spieler der unteren Mannschaft auch dann bestehen, wenn er ab dem 1. Mai in der nächsthöheren Mannschaft eingesetzt wird. Die Schutzfrist nach Abs. 5 ist einzuhalten."