2025-02-13T12:31:16.459Z

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Jürgen Faltenbacher ist beim BFV zuständig für die Finanzen
Jürgen Faltenbacher ist beim BFV zuständig für die Finanzen – Foto: Fabian Frühwirth

Deutliche Erhöhung: BFV hebt Gebühren um 4 Prozent an

Der Verband begründet seinen Entschluss als inflationsbedingte Anpassung

Dieser Beschluss wird bei den Vereinen auf wenig Freude stoßen, der Bayerische Fußball-Verband hat zum 1.1..2025 seine Gebühren um vier Prozent erhöht. Einen entsprechenden Beschluss hat der Verbandsvorstand unter Zustimmung der AG Finanzen einstimmig auf seiner Sitzung am 08.11.2024 gefasst.

"Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat zum 1. Januar 2025 seine Gebühren inflationsbedingt um vier Prozentpunkte angepasst und bleibt damit unter dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes, der sich im maßgeblichen Zeitraum um 5,9 Prozent erhöht hat. Der Verbandsvorstand folgt damit der Entscheidung des Verbandstages aus dem Jahr 2014: Seinerzeit hatten sich die Delegierten einstimmig für diese Möglichkeit einer jährlichen inflationsbedingten Anpassung ausgesprochen, um auszuschließen, dass Gebührenanpassungen nur alle vier Jahre vorgenommen werden können und diese dann kumuliert auf einmal steigen – mit diesem Instrument wird einer einmaligen starken Kostensteigerung entgegengewirkt. Nach der Finanzordnung des Bayerischen Fußball-Verbandes ist der Vorstand ermächtigt, Gebührenanpassungen vorzunehmen, wenn dies durch die allgemeine Preisentwicklung bzw. Teuerungsrate angezeigt ist. Hierfür wird nach den einschlägigen Vorschriften in der Finanzordnung (§ 9 Abs. 4 und § 11 Abs. 2 FO) auf die Entwicklung des vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex im Jahresdurchschnitt abgestellt", heißt es in einem vom BFV an die Mitgliedsvereine verschickten Schreiben.


"2023 und 2024 waren die beiden Jahre mit der höchsten Teuerung in Deutschland seit der Wiedervereinigung – und die gestiegenen und weiter steigenden Kosten für Personal, Mieten, Energie oder Mobilität treffen auch uns als Verband. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, die Gebühren – wie auch schon im Vorjahr – moderat anzupassen. Dass dieser Beschluss keine Jubelstürme auslöst, ist uns klar. Ein Verschieben der notwendigen Erhöhung auf die kommenden Jahre würde uns jedoch schnell einholen und unsere Vereine rückwirkend deutlich stärker belasten", sagt BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher.


Zur kommenden Spielzeit 2025/2026 (01.07.2025 bzw. 01.08.2025) werden außerdem die Aufwandsentschädigungen für Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistenten, Beobachter, Coaches und Paten um vier Prozentpunkte angehoben. Diesen Beschluss hat der Verbandsvorstand in seiner Sitzung am 14.12.2025 gefasst. Die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen tritt ab dem 01.07.2025 (Erwachsenbereich) und ab 01.08.2025 (Jugendbereich) in Kraft.


Vor allem für die höherklassigen Klubs ist das Wetteifern auf Verbandsebene inzwischen eine kostspielige Angelegenheit. Die Meldegebühr für die Regionalliga Bayern liegt künftig beispielsweise bei 2.375,81 Euro, hinzu kommen für alle Klubs oberhalb der Landesliga IT- Service-Gebühren von 298,43 Euro. Die Meldegebühr für die Bayernliga liegt bei 1.960,58, die Landesligisten müssen 831,66 Euro aufbringen.


Auch die passrechtlichen Dinge sind mittlerweile keine billige Angelegenheit mehr. Für einen Vereinswechsel muss der aufnehmende Klub 59 Euro zahlen. Der erstmalige Abschluss oder die Verlängerung eines Kontrakts als Vertragsspieler liegt bei 178,12 Euro.



Aufrufe: 013.1.2025, 11:30 Uhr
redAutor