2024-05-15T11:26:56.817Z

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Bartringen - ALSS beschäftigt den luxemburgischen Fussball noch zwei Monate nach der Begegnung
Bartringen - ALSS beschäftigt den luxemburgischen Fussball noch zwei Monate nach der Begegnung – Foto: paul@lsn.sarl (Archiv)

CLAS-Entscheidung zum Fall Bartringen – ALSS: erste Reaktionen

Details zur Urteilsbegründung +++ Bartringen bleibt jetzt nur noch der Gang vor den CAS – Entscheidung noch offen

Mittlerweile liegt der FuPa-Redaktion die komplette Urteilsbegründung der CLAS (Commission luxembourgeoise d'arbitrage pour le sport) im Falle des Barrage-Spiels Bartringen – ALSS vor. Am Dienstag berichteten wir bekanntlich exklusiv über eine erneute Wende in diesem Fall.

Die erste Auffälligkeit ist, dass die zuständige Instanz der FLF am 5.Juli zum Schluss kam, dass eine Schlichtung nicht möglich sei. Zuvor hatte das Verbandsgericht den Fall bekanntlich ad acta gelegt, später gab das Berufungsgericht Bartringen recht. Vermutlich am 7.Juli rief die ALSS daraufhin die CLAS an, da man das erwähnte Urteil des Berufungsgerichts nicht annehmen wolle.

Sporting Bartringen seinerseits stellte die Zuständigkeit der CLAS in Frage und man brachte Zweifel an den Aussagen der ALSS an, dass man sich nur bei der Eingabe des Spielernamens vertippt und nie die Absicht gehabt hätte, einen sechsten „JT“ bzw. einen Spieler unter falscher Lizenz einzusetzen. Man berief sich dabei auf das Urteil des Berufungsgerichts der FLF. Die Frage der Zuständigkeit widerlegte die CLAS mit dem Argument, dass alle Instanzen innerhalb des Fußballverbandes durchlaufen worden seien.

Die CLAS stellte fest, dass lediglich der Tatbestand des „Spielens unter einer falschen Identität“ vom Berufungsgericht festgehalten worden war. Dieser fände aber nur Anwendung, wenn eine klare Betrugsabsicht festgestellt werden konnte. Und da diese aber nicht nachzuweisen sein, handele es sich in der Tat nur um einen administrativen Fehler. Aus den Beweisstücken gehe weiter hervor, dass die Schiedsrichter keine Kontrolle der Spielerlizenzen vorgenommen hatten. Diese sei laut einem Vertreter des Schiedsrichtergremiums (CAF) der FLF auch nicht obligatorisch.

Sei diese Kontrolle durchgeführt worden, wäre de Fehler vermutlich aufgefallen, schließt die CLAS in ihrer Urteilsbegründung und daraus, dass das Berufungsgericht der FLF den Artikel 105.2 zum Spielen unter einer falschen Identität falsch angewandt habe. Hierauf basiert sich die Entscheidung der CLAS, die 3:0-Wertung des Spiels zugunsten Bartringens zu annullieren und das ursprüngliche Ergebnis (2:1 für die ALSS) wieder herzustellen.

„Dafür war viel und sehr harte Arbeit unseres ganzen Vorstandes nötig“ erklärte uns ALSS-Präsident Domenico Laporta bereits Anfang der Woche in einer kurzen Mitteilung den Sieg vor der CLAS. „Ich muss auch allen Spielern großen Respekt zollen, die bis zum Schluss daran glaubten, dass wir in der neuen Saison in der 1.Division spielen würden. Es gab nicht einen, der den Verein verlassen hat. Es bestand ja durchaus das Risiko, dass wir viele hätten verlieren können. Das war eine richtige Familie, das ist fantastisch“ so ein erleichterter Laporta gegenüber FuPa.

Von Bartringer Seite konnten wir bis Redaktionsschluss (2.8.23, 12 Uhr) dieses Artikels trotz mehrfacher schriftlicher Nachfrage noch keine ausführliche, offizielle Stellungnahme bekommen. Sollte uns eine solche erreichen, werden wir sie selbstverständlich nachreichen. Die einzig verbleibende Instanz für den FC Sporting wäre laut FuPa-Informationen das internationale Sportgericht CAS (Court of Arbitration for Sport) in Lausanne. Ob man dieses anrufen werde, ist aber noch offen. „Wir sind dabei, über eventuelle weitere Schritte zu beraten“ so eine kurze schriftliche Mitteilung von Seiten des Bartringer Vorstandes.

In eigener Sache

Die Spielpläne des 2.Bezirks der 1.Division sowie der 2.Division wurden mittlerweile auf FuPa aufgrund des CLAS-Urteils angepasst, durch das die ALSS künftig in der 1.Division spielt, Bartringen dagegen in der zweiten.

Aufrufe: 03.8.2023, 16:45 Uhr
Paul KrierAutor