
Der BFV hat die umstrittene Spielordnung neu gefasst. Die Zeitstrafe fliegt raus, der Paragraf 34 wird präzisiert. Gelb-Rot-Sperre ab den Landesligen.
Neuwahlen, Leitanträge und Reformen: Die 244 stimmberechtigten Delegierten haben beim 27. Ordentlichen Verbandstag des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) in Bad Gögging wichtige und weitreichende Entscheidungen für den bayerischen Amateurfußball getroffen. Im Mittelpunkt der zweitägigen Veranstaltung stand die vollständig neu gefasste Spielordnung, die laut BFV „eine moderne, verständliche und rechtssichere Grundlage für den Spielbetrieb der kommenden Jahre schafft“ und zum 1. Juli in Kraft tritt.
Hervorzuheben ist die Änderung des vielfach diskutierten – und auch kritisierten – Paragrafen 34, der den Einsatz von Spielerinnen und Spielern in verschiedenen Mannschaften eines Vereins im Meisterschaftsspielbetrieb von der C-Klasse bis zur Bayernliga regelt. Mit einer überragenden Mehrheit beschlossen die Vereinsvertreter eine Neufassung, wodurch Paragraf 34 kürzer und prägnanter wurde.
Künftig darf eine Spielerin oder ein Spieler nach einem Einsatz in der höherklassigen Mannschaft – unabhängig von der Einsatzdauer – im nächsten Meisterschaftsspiel der unterklassigen Mannschaft nicht mitwirken. Bislang galt bei einem Einsatz in der ersten Halbzeit eine Sperre von zwei Partien oder maximal 15 Tagen. Neu eingeführt werden zudem allgemeine Ausnahmen für alle betroffenen Ligen: Ein U23-Spieler sowie zwei Spieler, die erst in der zweiten Halbzeit der höherklassigen Mannschaft eingesetzt wurden, bleiben weiterhin spielberechtigt.
Für Vereine, bei denen beide betroffenen Mannschaften auf Kreisebene aktiv sind, gibt es zusätzliche Erleichterungen: Je nach Spielklasse der unteren Mannschaft dürfen beliebig viele Spieler aus der zweiten Halbzeit eingesetzt werden. Spielt die unterklassige Mannschaft in der Kreis- oder A-Klasse ist ein weiterer Spieler einsatzberechtigt. In A-Klasse (unterste Liga im Kreis), B-Klasse und C-Klasse erhöht sich die Zahl der zusätzlich einsatzberechtigten Joker, die in Halbzeit eins auf dem Feld standen auf zwei.
Der Änderung des Paragrafen 34 war ein intensiver, mehr als ein Jahr dauernder Beteiligungsprozess mit über 650 Vertretern aus Verband und Vereinen vorausgegangen. Dieser umfasste ein Meinungsbild, Online-Konferenzen sowie Workshops und mündete in die Vorstellung des Änderungsvorschlags beim Verbandstag, dem die am Prozess beteiligten Vereine bereits mit 85 Prozent zugestimmt hatten.
Ebenfalls beschlossen wurde die Änderung des Paragrafen 28, wonach die verpflichtende Nutzung des BFV-Livetickers ab der Kreisliga (Herren und Frauen) eingeführt wird. Bislang war der BFV-Liveticker erst ab Bezirksebene Pflicht.
Abgeschafft wird nach dem Votum der Delegierten zudem die erst beim Verbandstag 2022 eingeführte Zehn-Minuten-Zeitstrafe im Erwachsenenbereich. Hintergrund ist, dass das International Football Association Board (IFAB) die Vorgaben zur Zeitstrafe geändert hatte, sodass diese nur noch bei Unsportlichkeiten hätte verhängt werden können. Dem Vorschlag des BFV-Vorstands, die Zeitstrafe im Erwachsenen- und Jugendbereich abzuschaffen, schlossen sich die Delegierten aufgrund der vom IFAB stark eingeschränkten Anwendung der Regel einstimmig an. Grundlage war ein zuvor eingeholtes Meinungsbild im Rahmen der Kreis- und Bezirkstage.
Bereits bei den Wahlveranstaltungen auf Kreis- und Bezirksebene war zudem ein Meinungsbild zur Einführung einer Sperre nach gelb-roter Karte sowie nach der fünften gelben Karte unterhalb der Verbandsligen eingeholt worden. Entsprechende Anpassungen für die Kreis- und Bezirksebenen wurden dabei abgelehnt. Vor diesem Hintergrund schlug der BFV-Vorstand den Delegierten beim Verbandstag vor, die bereits in der Regionalliga Bayern geltende Regel künftig zusätzlich in den Verbandsligen (Landesligen, Bayernligen) des Erwachsenenbereichs umzusetzen. Dem stimmten die Delegierten mit deutlicher Mehrheit zu.