2025-12-03T05:51:34.672Z

Allgemeines
– Foto: Michael Horling

Bezirksliga Auf- und Abstieg: Zwei Direktabsteiger, drei Releganten

Relegationsspiele finden auf einem neutralen Platz statt

Am Dienstagabend informierte Bezirksspielleiter Felix Böck über die Auf- und Abstiegsregelung für die Bezirksligen in Mittelfranken. Auch in dieser Saison wird es zwei Fixabsteiger geben und drei Abstiegsreleganten pro Bezirksliga.

Die Bezirksligen Nord und Süd spielen in der Saison 2024/2025 mit jeweils 16 Mannschaften.

1. Allgemeines
Nach vollzogenem Auf- und Abstieg werden die Vereine jährlich nach geografischen, spieltechnischen und verkehrstechnischen Gesichtspunkten in die jeweiligen Bezirksligen durch den Bezirks-Spielausschuss eingeteilt. Hinweis auf § 57 SpO: Sollzahl nach Auf- und Abstieg Wird nach vollzogenem Auf- und Abstieg die festgelegte Sollzahl in den einzelnen Ligen überschritten bzw. unterschritten, so wird die Zahl der Auf- und Absteiger für das folgende Spieljahr in der Auf- und Abstiegsregelung festgelegt.

2. Aufstieg

Festaufsteiger
(1) Aus den Bezirksligen Nord und Süd steigt jeweils ein Verein – grundsätzlich der Meister – in die Landesliga auf, sofern dieser die Zulassungskriterien für die Landesliga erfüllt.

Releganten
(2) Aus den Bezirksligen nimmt jeweils ein Verein – grundsätzlich der Vizemeister, sofern dieser die Zulassungskriterien für die Landesliga erfüllt – zusammen mit den Bezirksliga-Zweiten aus den restlichen Fußballbezirken in Bayern sowie mit den in der Auf- und Abstiegsregelung für die Landesliga festgelegte Abstiegs-Relegation (Landesliga/Bezirksliga) um die freien Plätze in den Landesligen teil. Die Verlierer dieser Relegation werden in die Bezirksliga eingegliedert.

(3) Die Relegationsspiele zur Verbandsebene werden in Hin- und Rückspielen ausgetragen (siehe Auf- und Abstiegsregelung zur Landesliga).

3. Abstieg

Festabsteiger
(1) Aus den Bezirksligen Nord und Süd steigen die Tabellen-fünfzehnten und die Tabellen-sechzehnten der Abschlusstabelle direkt in die Kreisligen ab (zwei Direktabsteiger je Bezirksliga).

Festaufsteiger
(2) Aus den 6 Kreisligen steigt jeweils ein Verein – grundsätzlich der Meister – direkt in die Bezirksliga auf.

4. Relegation
(1) Alle Relegationsspiele finden gem. § 24 SpO in einem Spiel auf einem neutralen Platz, oder bei einem der beteiligten Vereine, statt.

Bezirksliga-Abstiegs-Qualifikation:
(2) Die Tabellen-vierzehnten, die Tabellen-dreizehnten und Tabellen-zwölften der Bezirksligen Nord und Süd sind Releganten und spielen um die freien Plätze, mindestens aber um einen Platz (drei Relegationsteilnehmer je Bezirksliga).

Bezirksliga-Aufstiegs-Qualifikation:

(3) Aus jeder Kreisliga spielt jeweils ein Verein – grundsätzlich der Vizemeister – um die weiteren freien Plätze in den Bezirksligen, mindestens aber um einen Platz (zwei Relegationsteilnehmer je Kreis).

(4) Zusätzliche freie Plätze, die sich nach vollzogenem Auf- und Abstieg und nach Abschluss der Relegation zur Landesliga ergeben, können unter den Relegationsteilnehmer zur Bezirksliga ausgespielt werden.

(5) Der genaue Relegationsmodus, die Spielpaarungen und Durchführungsbestimmungen zur Relegation werden rechtzeitig vor dem am Saisonende bekanntgegeben und amtlich veröffentlicht.

(6) Die entsprechenden Spiele werden vor Beginn der Relegation ausgelost und amtlich veröffentlicht.

(7) Nach vollzogenem Auf- und Abstieg und nach Abschluss der Relegationsrunden wird die Gruppeneinteilung der beiden Bezirksligen jährlich vom Bezirksspielausschuss nach geographischen, spieltechnischen und verkehrstechnischen Gesichtspunkten, vorgenommen und amtlich veröffentlicht. Wird nach vollzogenem Auf- und Abstieg die Sollzahl von 32 Vereinen überschritten, so kann sich die Zahl der Absteiger im folgenden Spieljahr entsprechend erhöhen. Wird die Sollzahl von 32 Vereinen unterschritten, so wird in der Saison 2025/2026 mit weniger Mannschaften gespielt (§ 57 SpO)

Sonderbestimmung

In besonders begründeten Fällen kann der Bezirks-Spielausschuss noch vor Beginn der Relegationsspiele nach Rücksprache mit dem Verbands-Spielausschuss gesonderte Bestimmungen erlassen, die den genauen Ablauf des Auf- und Abstiegs regeln. Die Vereine sind entsprechend vorher zu informieren und die Änderung ist amtlich bekanntzugeben.

Können einzelne Spiele oder auch die ganze Relegation, aufgrund von kommunalen Verfügungslage oder höhere Gewalt wie z.B. Naturkatastrophen nicht ausgetragen werden. Können die Spiele verschoben oder auch der Relegationsmodus vom Bezirksspielausschuss nachträglich geändert werden, dies ist aber nur mit der Genehmigung des Verbands-Spielausschuss möglich. Bis spätestens 30.06.2025 muss die Relegation aber beendet sein.

Aufrufe: 017.7.2024, 07:36 Uhr
PM/redAutor