
Ein schweres Foul in einem Wuppertaler Kreisliga-Spiel hatte nun ein gerichtliches Nachspiel. Das Amtsgericht Wuppertal verurteilte einen Spieler wegen gefährlicher Körperverletzung zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zusätzlich muss er 20 Tagessätze à 100 Euro an die Aktion „Wuppertaler in Not“ zahlen. Laut Reviersport, der sich auf Informationen der Westdeutschen Zeitung bezieht, ereignete sich der Vorfall bereits im Jahr 2024.
Der gefoulte Spieler erlitt im Kreispokalduell zwischen den Breiten Burschen Barmen und Grün-Weiß Wuppertal mehrere schwere Verletzungen, darunter Brüche im Knöchel- und Wadenbeinbereich sowie einen Syndesmoseriss. Eine Rückkehr auf den Platz war für rund ein halbes Jahr nicht möglich.
Im Verfahren schilderte ein neutraler Zuschauer die Szene als extrem hartes Einsteigen. Der damals 16-jährige Schiedsrichter erklärte, dass er trotz des Fouls mit gestrecktem Bein lediglich Gelb gezeigt habe – auch, weil die Atmosphäre auf dem Platz sehr angespannt gewesen sei.
Die Vorsitzende Richterin kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte den Zweikampf deutlich zu spät führte und die Verletzung des Gegenspielers zumindest billigend in Kauf nahm. Die Tat wurde daher als gefährliche Körperverletzung eingestuft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Einspruchsfrist weiterhin läuft.
