Die luxemburgischen Fußballclubs, die in der BGL Ligue spielen und an europäischen Wettbewerben teilnehmen wollen, kennen sie bestens: die Lizenzprozedur der UEFA, ein mehrere Ordner dicker Katalog an Vorgaben und Vorschriften, Kriterien die von Stadiongröße bis zur finanziellen Transparenz reichen.
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Wie tageblatt.lu am Mittwoch berichtet und wie in der 1.Ausgabe des „Bulletin d’information officiel“ (kurz BIO) der FLF des Jahres 2025 aus dem Bericht der Sitzung des Verwaltungsrats vom 16.Dezember vergangenen Jahres hervorgeht, plant der Verbandsvorstand „eine nationale Lizenz zur Teilnahme der Vereine an der BGL Ligue einzuführen“. Ein erster Entwurf eines solchen Auflagenkatalogs wurde in besagter Sitzung eingesehen und besprochen.
Der zweiten BIO-Ausgabe 2025 ist zu entnehmen, dass dem Verwaltungsrat am 6.Januar bereits eine überarbeitete Version dieses geplanten neuen Reglements vorgelegt wurde und das Thema wurde in der Sitzung des 13.Januar ausführlich und abschließend besprochen, wie uns FLF-Jurist und -Pressesprecher Marc Diederich am Donnerstagvormittag in einem Telefongespräch bestätigte.
Laut Diederich werden alle 101 Clubs per Referendum über die Einführung des Lizenzierungsverfahrens abstimmen. Viele Vereine würden die Anforderungen anderen Quellen zufolge ohnehin schon erfüllen. „Die Kriterien sind genau definiert“ so Marc Diederich gegenüber FuPa. Auf die Frage, ob dies auch eine Reaktion auf die Swift-Affäre und den Nichterhalt der UEFA-Lizenz von vier Vereinen sei, wurde er sehr deutlich: „Absolut. Es reicht jetzt, sonst fahren wir mit 200 gegen die Wand!“
Laut dem erwähnten Medienbericht soll über eine solche Lizenzierungsprozedur u.a. die Qualität des Fußballs verbessert und die Ausbildung des Nachwuchses priorisiert werden. Weiter soll eben die Integrität im Ablauf der Meisterschaft und die finanzielle Nachhaltigkeit gewährleistet werden.
Laut dem im Dezember 2021 vorgestellten „Strategieplan 2022-2026“ habe der Verband „bereits ein sehr wirksames Lizenzierungssystem für luxemburgische Vereine implementiert, sich jedoch zum Ziel gesetzt, dieses noch weiter zu optimieren.“ Die jetzt vorgeschlagene Lizenzierungsprozedur sei eine Erweiterung davon. Je nach Ausgang des Referendums würden die neuen Kriterien ab der Saison 2026/2027 gelten.
Die Lizenzauflagen erfüllen müssten laut FLF-Jurist Diederich während der Saison 2025/2026 alle Vereine der Ehrenpromotion und BGL Ligue, damit auch die Aufsteiger zum Inkrafttreten zum Saisonbeginn 2026/2027 die Kriterien erfüllen. Dass alle 101 Fußballvereine abstimmen, rührt daher, dass in anderthalb Jahren theoretisch auch ein heutiger Erstdivisionär um den Aufstieg in die BGL Ligue mitspielen könnte - „es betrifft alle“ so Diederich.