
Wenn die Saison allmählich auf die Zielgerade einbiegt, häufen sich auch bei FuPa wieder die Fragen zum Thema Auf- und Abstieg. Seit vielen Jahren versuchen wir deshalb, ein wenig Licht in die oft ein wenig dunklen Abgründe der Auf- und Abstiegsregelungen zu bringen. Das versuchen wir auch in diesem Spieljahr, indem wir die Regelungen für die jeweiligen Kreise gesondert unter die Lupe nehmen. Diesmal befassen wir uns mit den Regelungen für den Kreis Moers.
Regelten die Kreise früher oft selbst, wie im Falle einer Punktgleichheit in den Kreisligen verfahren wurde, so hat der Fußballverband Niederrhein dies zuletzt einheitlich festgelegt. Das traf jedoch auch auf den Unmut vieler Fußballer, sah die Regelung doch vor, dass es bei Punktgleichheit auf für den Auf- und Abstieg entscheidenden Plätzen stets durch Entscheidungsspiele die Entscheidung herbeizuführen sei. In diesem Punkt lenkte der FVN nun ein. Nun heißt es in den Regularien: "Gemäß § 41 SpO/WDFV gilt für alle Spielklassen im FVN die Regelung, dass bei Punktgleichheit auf den für Auf- oder Abstieg entscheidenden Tabellenplätzen die Auf- oder Absteiger zuerst nach dem direkten Vergleich ermittelt werden, das heißt, zuerst zählen die Spiele der beiden beteiligten Mannschaften gegeneinander mit Torverhältniswertung. Bei drei oder mehr punktgleichen Mannschaften wird zur Entscheidung auch das Torverhältnis bei allen Spielen der beteiligten Mannschaften untereinander zur Entscheidung herangezogen. Besteht bei dem direkten Vergleich Gleichstand, kommt es erst zu Entscheidungsspielen."
Für die Kreisliga A ist zunächst einmal klar, dass lediglich der Meister in die Bezirksliga aufsteigen wird. Auch vom möglicherweise erweiterten Aufstieg profitiert der Kreis in dieser Spielzeit nicht. Die Zahl der Absteiger aus der Kreisliga A ist indes an die Zahl der Absteiger aus der Bezirksliga in den Kreis Moers gekoppelt. Da die Moerser Bezirksligisten in zwei verschiedenen Gruppen unterwegs sind, konnten bis zu fünf Bezirksligisten absteigen. Alle Teams aus dem Kreis Moers haben aber die Klasse gehalten. Drei Teams müssen so aus der Kreisliga A absteigen. Der SV Schwafheim II steht nach Rückzug derweil als erster Absteiger aus der Kreisliga A fest.
Der A-Ligist, der sich nach dieser Regelung knapp rettet, ist aber noch nicht durch. Denn dieses Team auf Platz 15 muss noch in eine Relegation gegen den Dritten der Kreisliga B. Dieser Satz verrät dann auch gleich eine weitere Information, die unabhängig von der Bezirksliga Gültigkeit hat. Denn in der Kreisliga B steigen in allen Konstellationen die beiden ersten Teams in die Kreisliga auf. Der Kreis Moers hat ja inzwischen eine eingleisige Kreisliga B.
Der Abstieg aus der Kreisliga B hängt derweil wieder mit dem aus der Bezirksliga zusammen. Da der Kreis in der Bezirksliga ohne Absteiger bleibt, steigen aus der Kreisliga B drei Mannschaften ab. Hätte es einen Absteiger gegeben, wären es nur zwei gewesen. Allerdings gibt es auch hier eine Relegation, die der 15. der Tabelle zu bestreiten hat. Diese wird gegen die beiden Zweiten der Kreisliga C-Aufstiegsrunde bestritten. Ein weiteres Ticket für die Kreisliga B wird so noch vergeben. Der SV Orsoy steht nach dem Rückzug bereits als Absteiger aus der Kreisliga B fest.
Der Aufstieg aus der Kreisliga C ist damit in Teilen bereits erklärt. Hier gibt es in allen Konstellationen darüberhinaus zwei Aufsteiger in die Kreisliga B, was schlicht bedeutet, dass beide Meister der Aufstiegs-Gruppen den Aufstieg direkt schaffen.
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