
Wenn die Saison allmählich auf die Zielgerade einbiegt, häufen sich auch bei FuPa wieder die Fragen zum Thema Auf- und Abstieg. Seit vielen Jahren versuchen wir deshalb, ein wenig Licht in die oft ein wenig dunklen Abgründe der Auf- und Abstiegsregelungen zu bringen. Das versuchen wir auch in diesem Spieljahr, indem wir die Regelungen für die jeweiligen Kreise gesondert unter die Lupe nehmen. Diesmal befassen wir uns mit den Regelungen für den Kreis Kempen-Krefeld.
Regelten die Kreise früher oft selbst, wie im Falle einer Punktgleichheit in den Kreisligen verfahren wurde, so hat der Fußballverband Niederrhein dies zuletzt einheitlich festgelegt. Das traf jedoch auch auf den Unmut vieler Fußballer, sah die Regelung doch vor, dass es bei Punktgleichheit auf für den Auf- und Abstieg entscheidenden Plätzen stets durch Entscheidungsspiele die Entscheidung herbeizuführen sei. In diesem Punkt lenkte der FVN nun ein. Nun heißt es in den Regularien: "Gemäß § 41 SpO/WDFV gilt für alle Spielklassen im FVN die Regelung, dass bei Punktgleichheit auf den für Auf- oder Abstieg entscheidenden Tabellenplätzen die Auf- oder Absteiger zuerst nach dem direkten Vergleich ermittelt werden, das heißt, zuerst zählen die Spiele der beiden beteiligten Mannschaften gegeneinander mit Torverhältniswertung. Bei drei oder mehr punktgleichen Mannschaften wird zur Entscheidung auch das Torverhältnis bei allen Spielen der beteiligten Mannschaften untereinander zur Entscheidung herangezogen. Besteht bei dem direkten Vergleich Gleichstand, kommt es erst zu Entscheidungsspielen."
Für die Kreisliga A in Kempen-Krefeld gilt zunächst einmal, dass nicht nur der Meister, sondern auch der Tabellenzweite am Ende der Saison in die Bezirksliga aufsteigt. Die Zahl der Absteiger in der Kreisliga A ist indes an die Zahl der Krefelder Absteiger in der Bezirksliga gekoppelt. Hier waren theoretisch bis zu fünf Absteiger möglich, weil der TSV Meerbusch II noch in Gruppe 1 mitwirkt. Da dieser jedoch inzwischen als Absteiger feststeht, bleibt der Kreis nicht komplett verschont.Mehr als diesen einen Absteiger gibt es aber auch nicht, hat sich am Sonntag doch auch Union Nettetal II verbindlich gerettet. Zwei Absteiger in der Kreisliga A wären nur ohne Bezirksliga-Absteiger möglich gewesen, drei Teams müssen hingegen absteigen, wenn es einen oder zwei Bezirksligisten aus dem Kreis trifft, was ja eingetreten ist. In der Kreisliga A standen die VSF Amern II durch Rückzug als Absteiger bereits fest.
In der Kreisliga B steigen insgesamt vier Mannschaften auf, weil es in der Bezirksliga nicht mehr als einen Absteiger aus dem Kreis gibt. Das bedeutet bei drei Staffeln, dass die drei Tabellenzweiten in einer Aufstiegsrunde diesen vierten Aufsteiger ermitteln müssen. Der Abstieg aus der Kreisliga B ist leicht erklärt: Aus jeder der drei Gruppen steigen je zwei Teams ab, egal, was sonst passiert. In Gruppe 2 standen diese beiden Teams durch die Rückzüge des TuS St. Hubert und des VfL Willich III bereits fest.
Der Aufstieg aus der Kreisliga C kann nun wieder recht unterschiedlich ausfallen. Wäre der Kreis ohne Bezirksliga-Absteiger geblieben, so wären aus allen drei Gruppen der Kreisliga C je zwei Teams aufgestiegen, während die drei Tabellen-Dritten in einer Aufstiegsrunde noch zwei weitere Aufsteiger ermittelt hätten. Da es aber einen Bezirksliga-Absteiger gibt, bleibt es zwar dabei, nur schafft es aus dieser Aufstiegsrunde nur noch der Sieger, weil es dann insgesamt sieben Aufsteiger gibt. Genau sechs, also zwei je Gruppe, wären es bei zwei Bezirksliga-Absteigern gewesen, so dass es dann keine Aufstiegsrunde hätte geben müssen.
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