2024-06-06T14:35:26.441Z

Allgemeines

Zehn Spiele Sperre für Hirchenhein

FUSSBALL Tronich fehlt sechs Partien, Capobianco vier Spiele

WÄCHTERSBACH . Zwei Verhandlungen des Sportgerichts des Fußballkreises Gelnhausen waren für gestern Abend im Gasthof ,,Zur Quelle" in Aufenau angesetzt. Unter dem Vorsitz von Günter Kauck (Birstein) sowie den Beisitzern Dieter Dzewas (Gelnhausen) und Hans Götz (Birstein) hatte das Kreissportgericht die Roten Karten von Marc-Daniel Hirchenhein (TSV Hain-Gründau) und Marcel Tronich (Germania Wächtersbach) sowie von Calogero Capobianco (Germania Bieber) zu verhandeln.

Hirchenhein und Tronich gerieten in der C-Liga-Begegnung der jeweiligen Reserveteams am 20. März aneinander und leisteten sich Tätlichkeiten in Form von Kopfstößen. Hirchenhein trat danach seinem Gegenüber noch in den Genitalbereich, der daraufhin ins Krankenhaus musste. ,,Für Tätlichkeiten gibt es eine Mindeststrafe von sechs Spielen, die beide erhalten haben. Durch die zweite Tätlichkeit des Spielers Hirchenhein summiert sich seine Pflichtspielsperre auf zehn Spiele. Der Spieler Tronich wird für sechs Pflichtspiele gesperrt", so Günter Kauck, der ergänzt: ,,Tätlichkeiten können wir auf keinen Fall dulden".

In Kreisoberliga-Begegnung (17. März) bei der KG Wittgenborn foulte Germania Biebers Routinier Calogero Capobianco seinen Gegenspieler, ohne eine Chance zu haben, an den Ball zu kommen. Für sein ,,rohes Spiel" erhielt Capobianco die Mindestsperre von vier Pflichtpartie.

Alle Beteiligten haben die Möglichkeit, das Rechtsmittel der Berufung einzulegen.



Aufrufe: 030.3.2016, 10:03 Uhr
Christian Pomoja (Gelnhäuser Tageblatt)Autor