2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines
– Foto: Timo Babic

WFV informiert zum Saisonabbruch

Entscheidungen seien laut den Landgericht Stuttgart „rechtmäßig und ermessensfehlerfrei“

Der Württembergische Fußballverband (WFV) teilt das Folgende mit:

Das Landgericht Stuttgart hat am 11.06.2021 seine Entscheidungen zum Abbruch und zur Annullierung der Oberliga-Spielzeit 2020/21 verkündet und die Anträge der Vereine SGV Freiberg und SV Stuttgarter Kickers vollumfänglich als unbegründet zurückgewiesen. Beide Oberligisten hatten versucht, im Wege einstweiligen Rechtsschutzes die entsprechenden Beschlüsse der drei baden-württembergischen Fußballverbände (bfv, SBFV und wfv) für nichtig erklären zu lassen, um so zu erreichen, dass die Hinrunde sportlich beendet und gewertet wird.

Zwischenzeitlich liegen die Urteilsgründe zu der den SGV Freiberg betreffenden Entscheidung vor. Darin heißt es, dass die Beschlüsse zum Abbruch und zur Annullierung „keinen Bedenken“ begegnen und sich innerhalb des dem Spielklassenträgers zustehenden Ermessensspielraums bewegen. Sie seien „rechtmäßig und ermessensfehlerfrei“. Weiter führt die Kammer aus, dass auch bei kurzfristiger Aufnahme des vollen Trainings- und Spielbetriebs keine Möglichkeit bestehe, die Hinrunde bis 15. Juli 2021 abzuschließen und beruft sich zur Begründung auf den vorgelegten hypothetischen Spielplan. Weiter wird auch kein Grund zur Beanstandung gesehen, wenn bei im Durchschnitt 30% absolvierter Spiele den bisherigen Ergebnissen keine sportliche Aussagekraft beigemessen wird.

Zwischenzeitlich liegen sechs Entscheidungen dreier unterschiedlicher Gerichte zur Aufstiegsfrage aus den Oberligen in die Regionalliga Südwest vor. In allen Fällen haben die Gerichte die entsprechenden Anträge der Aufstiegsaspiranten abgewiesen. Das Landgericht Stuttgart hat gegen den SGV Freiberg und den SV Stuttgarter Kickers entschieden. Das Landgericht Mannheim hat entsprechende Anträge des SG Barockstadt Fulda Lehnerz und des SGV Freiberg abgewiesen. Das Berufungsgericht der Regionalliga Südwest hat die Beschwerden von Eintracht Trier und Wormatia Worms als unzulässig verworfen. Dabei haben die staatlichen Gerichte einhellig in ihren Begründungen bestätigt, dass die Verbandsentscheidungen ermessensfehlerfrei ergangen sind, der Billigkeit entsprechen und auch formal kein Grund zur Beanstandung besteht.

Sobald auch die Urteilsgründe im Verfahren gegen den SV Stuttgarter Kickers ebenfalls vorliegen, werden wir die Entscheidungen veröffentlichen.

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Aufrufe: 018.6.2021, 13:05 Uhr
FuPa / PressemitteilungAutor