2024-05-29T12:18:09.228Z

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Winterzeit heißt im Fußball Wechselzeit. Nicht immer läuft dabei alles rund. Montage: Arthur Penk/Heidenheimer Zeitung
Winterzeit heißt im Fußball Wechselzeit. Nicht immer läuft dabei alles rund. Montage: Arthur Penk/Heidenheimer Zeitung

Wechsel-Wirrwarr à la Bundesliga

Kreisliga A3: TKSV Giengen bestätigte Wechsel von Stürmer Patrick Greiner vom Lokalrivalen - und revidierte dann.

Vereinswechsel in der Winterpause sind in Fußballerkreisen nicht sonderlich gut angesehen, kommen aber vor. Ab und an kann ein sicher geglaubter Transfer auch zu einer Hängepartie werden – oder platzen. So wie im Fall Patrick Greiner, der für ein wahres Wechsel-Wirrwarr zwischen den Lokalrivalen TKSV und TSG Giengen sorgte.

Die Winter-Transferperiode hat noch nicht begonnen, trotzdem werden schon erste Wechsel angeleiert – im Amateurbereich wie in der Fußball-Bundesliga.

Die Verhandlungen zwischen den Profi-Vereinen und den Spielerberatern ziehen sich dabei hin, schließlich geht hier es um Geld. Um verdammt viel Geld. Man denke an das wohl prominenteste Beispiel aus der jüngsten Bundesligageschichte, den Transferpoker um den Belgier Kevin De Bruyne. Während der 24-jährige Superstar zu Saisonbeginn noch für den VfL Wolfsburg auflief, wurden im Hintergrund bereits die Modalitäten vereinbart. 75 Millionen Euro plus diverse Bonuszahlungen soll der englische Scheich-Club Manchester City dem Vernehmen nach an den VfL überwiesen und damit für den teuersten Transfer der Bundesliga gesorgt haben.

Freilich, im Amateurfußball sind diese Summen millionenfach kleiner, die Abläufe aber ähnlich. Dabei werden die meisten Vereinswechsel in der Sommerpause (Wechselperiode I: 1. 7. bis 31. 8.) vollzogen. Doch auch die jetzt anstehende Winterpause (Wechselperiode II: 1. 1 bis 31. 1.) bietet vielen unzufriedenen Spielern die Möglichkeit, sich einem neuen Team anzuschließen – aber auch den Clubs die Chance, nach zu justieren.

So dachte wohl auch der TKSV Giengen, amtierender Tabellendritter der Kreisliga A 3. Dieser veröffentlichte und bestätigte am vergangenen Donnerstagmorgen, und damit weit mehr als einen Monat vor der Wechselperiode II, die Verpflichtung von Stürmer Patrick Greiner vom Liga- und Lokalrivalen TSG Giengen.

Letztere, Tabellenvorletzter der A 3, konnte die Abmeldung Greiners vom Spielbetrieb ebenfalls bejahen, ein finales Gespräch mit dem 24-Jährigen, in dem dieser diesen Schritt erklärt, hätte allerdings nicht stattgefunden.

Die TSG gab den Spieler daraufhin nicht frei, weshalb Greiner für sechs Monate gesperrt gewesen wäre. Der TKSV indes will Greiner nach Vertragsunterschrift als Neuzugang zur Winterpause bereits am vergangenen Sonntag der Mannschaft vorgestellt haben, sowie der TSG eine vierstellige Ablöse für Greiners Freigabe angeboten haben. Dies verneinte die TSG allerdings vehement.

Am Donnerstagabend kurz nach 18 Uhr cancelte der TKSV Giengen schließlich den vermeintlichen Top-Transfer. Die Erklärung: Man habe Greiner (der Spielführer trug in der vergangenen Saison mit 22 Toren und 18 Assists maßgeblich zum Aufstieg der TSG in die Kreisliga A 3 bei) nicht bieten können, was dieser sich vorstellte. Der Spieler selbst, der damit wohl auch weiterhin das Trikot der TSG Giengen tragen wird, wollte den Transfer-Wirrwarr um seine Person nicht kommentieren.

Übrigens: Laut Württembergischen Fußballverband (WFV) wird bei fristgerechtem Wechsel eine sofortige Spielerlaubnis nur dann erteilt, wenn der abgebende Verein dem Transfer auch zustimmt. Sollte dieser die Herausgabe des Spielerpasses verweigern, kann der Spieler – allerdings nur in Wechselperiode I – durch Zahlung eines festgelegten Entschädigungsbetrags „freigekauft“ werden, ohne dass der abgebende Verein Widerspruch einlegen kann. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Spielklassenzugehörigkeit der ersten Mannschaft des aufnehmenden Vereins.

In der Wechselperiode II kann, anders als im Sommer, die Zustimmung durch Zahlung einer Entschädigung nicht verpflichtend „erkauft“ werden. Heißt: Wenn der abgebende Vereine einem Wechsel nicht zustimmt, hat der aufnehmende Verein dies zu akzeptieren – ganz egal, wieviel Geld er bereit wäre zu bezahlen.

Dennoch werden sich viele Vereine auch in der Winterpause einig, wenn die „Ablösesumme“ stimmt – das „Ja“ des abgebenden Vereins also erwirkt wird. In der Bezirksliga etwa sollen laut eines Funktionärs, der anonym bleiben will, im Winter durchaus zwischen 1000 und 2000 Euro für Spieler bezahlt werden.

Erteilt der abgebende Verein seinem Spieler keine Freigabe, und ist der aufnehmende Verein nicht bereit, eine Entschädigung zu bezahlen (Periode I), erhält der Spieler in Periode I eine dreimonatige und in Periode II eine sechsmonatige Sperre für alle Punkt- und Pokalspiele, nicht aber für das Reserveteam.


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Aufrufe: 017.11.2015, 12:09 Uhr
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