2024-06-04T08:56:08.599Z

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Sieg am "grünen Tisch": Die Schönbrunner Reserve kommt nachträglich drei Punkte "geschenkt". F: Haydn
Sieg am "grünen Tisch": Die Schönbrunner Reserve kommt nachträglich drei Punkte "geschenkt". F: Haydn

Vier Wechsel: BFV entzieht SG "Vordergroanad" drei Punkte

Trainer Jürgen Schmid wechselte beim Spiel gegen Schönbrunn II vier Spieler ein: Punktabzug und Geldstrafe für die SG "Vordergroanad"

"Das ist einfach eine blöde Sache", macht ein hörbar geknickter Jürgen Schmid gegenüber FuPa deutlich. Der Trainer der SG Vorderfreundorf/Grainet II hat in der eigentlich siegreichen Partie (5:0; 29.7.) gegen Schönbrunn II vier Spieler eingewechselt. Ein Verstoß gegen Paragraph 36 der Spielordnung des Bayerischen Fußballverbandes - weshalb "Vordergroanad", wie sich die Mannschaft selbst nennt, nun mit einem dreifachen Punktabzug sowie einer dreistelligen Geldbuße bestraft worden ist.

Doch der Reihe nach: Im Vorfeld der aktuellen Spielzeit hat sich Jürgen Schmid wie üblich mit allgemeinen Regeländerungen befasst. "Dabei habe ich irgendwo gelesen, dass künftig bis zu fünf Wechsel möglich sein sollen", verdeutlicht er. Während der Trinkpause in der Partie gegen Schönbrunn II fragte der SG-Trainer deshalb noch einmal beim Schiedsrichter nach, ob diese Regel nun tatsächlich Bestand habe. Der Referee bejahte - und das Schlamassel nahm seinen Lauf.

Bestätigung durch Spielgruppenleiter Haas

Beim Stande von 4:0 für die Heimelf wollte Jürgen Schmid nach Florian Ranzinger, Martin Bachsleitner und Johannes Schmid auch noch Daniel Göttl die Möglichkeit geben, etwas Spielpraxis zu sammeln - er wechselte also vier Spieler ein. Der erfahrene Übungsleiter verstieß somit gegen Paragraph 36 der BFV-Spielordnung, was zur Folge hatte, dass die Partie nun im Nachhinein "am grünen Tisch" mit 2:0 für Schönbrunn II gewertet worden ist und die SG Vordergroanad darüber hinaus eine Geldstrafe hinnehmen muss, wie Spielgruppenleiter Marcus Haas bestätigt.


"Wir müssen die Strafe wohl akzeptieren"

"Letztlich ist es unsere Schuld, da Vereine hier eigenverantwortlich handeln", weiß Jürgen Schmid. Und Recht hat er. FuPa-Recherchen zufolge gilt nämlich in diesem Falle nicht das gesprochene Wort des Schiedsrichters, sondern die BFV-Spielordnung, für deren Einhaltung die Vereine selber zuständig sind. Weil er sich aber hier um einen minderschweren Fall handelt, wurde die Spielgemeinschaft lediglich mit der Mindeststrafe belegt. "Insofern müssen wir die Strafe wohl akzeptieren", stellt Jürgen Schmid abschließend fest.

Aufrufe: 04.9.2018, 17:20 Uhr
Helmut WeigerstorferAutor