2024-06-06T14:35:26.441Z

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Verbandsgericht bestätigt Wiederholungsspiel

KOL FULDA SÜD: +++ Partie zwischen Engelhelms und Pilgerzell findet am Dienstag statt +++ Verbandsaufsicht bei erwarteten 3000 Zuschauern +++

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Frankfurt (rg). Die Entscheidung ist gefallen: Die Partie Engelhelms gegen Pilgerzell in der Fußball-Kreisoberliga Süd wird am Dienstag (19 Uhr in Engelhelms) wiederholt. Das Verbandsgericht des Hessischen Fußballverbandes unter Vorsitz von Halil Öztas (Heusenstamm) wies die Berufung der beiden Vereine ab und bestätigte das Urteil des Kreissportgerichts Schlüchtern, das ein Wiederholungsspiel angeordnet hatte.

,,Das Urteil ist rechtskräftig und kann sportrechtlich nicht angefochten werden", erklärte Öztas bei der Urteilsverkündung. Den beteiligten Vereinen bleibt damit nur ein Einspruch beim HFV-Präsidium, eine Härtefallregelung, bei der beide Vereine in der Klasse geblieben wären, konnte das Verbandsgericht nicht treffen. Den Einspruch beider Vereine wies das höchste Rechtsgremium des HFV, dem neben Öztas auch Andreas Dietzel (Hammersbach) und Roland Schleenbecker (Lahnau) angehörten, zurück und gab dem Urteil des Kreissportgerichts Schlüchtern vom vergangenen Montag Recht.

,,Unter sportlichen Gesichtspunkten ist das Wiederholungsspiel das einzig richtige", so Öztas. Andreas Schäfer, um dessen Spielberechtigung sich alles drehte, darf nicht eingesetzt werden. Verbandsfußballwart Jürgen Radeck ordnete in Absprache mit Klassenleiter Dietmar Pfeiffer gleich die Ansetzung des Wiederholungsspiels an: Da sich die Pilgerzeller Mannschaft auf Mannschaftsfahrt befindet, einigten sich beide nach einer hitzigen Diskussion auf Dienstag, 19 Uhr.

Aufgrund der Brisanz wird die Partie unter Verbandsaufsicht ausgetragen, zudem müssen beide Vereine sechs Platzordner stellen, die Einnahmen werden wie bei einem Pokalspiel nach Abzug der Kosten geteilt. Gute 3000 Zuschauer werden wohl erwartet, es geht um den Abstieg aus der Kreisoberliga. Die Ausgangslage ist klar umrissen: Der TSV Weyhers kann nicht mehr absteigen, Pilgerzell wäre bei einem Sieg oder einem Unentschieden gerettet, der SV Engelhelms muss zwingend gewinnen, um die Klasse doch noch zu halten.

In der zweistündigen Verhandlung wurde deutlich gemacht - so hatte es bereits das Kreissportgericht Schlüchtern festgestellt - dass Andreas Schäfer auf Pilgerzeller Seite beim 4:4 am 30. Mai nicht hätte eingesetzt werden dürfen, dem TSV Pilgerzell und vor allem dem sportlichen Leiter Gianni Leonangeli aber kein Vorwurf gemacht werden kann: Stein des Anstoßes war einmal mehr die Formulierung ,,länger als sechs Monate" in der HFV-Spielordnung. Ein Spieler müsse nachweislich länger als sechs Monate nicht gespielt haben, bevor er eingesetzt werden dürfe. HFV-Passstellenleiter Stefan Heck erklärte allerdings: ,,Wir haben uns an der gängigen Praxis der vergangenen 20 Jahre orientiert. Diese Praxis wird analog der Ausstellung von Spielsperren angewandt, immer im Zweifel für den Spieler. Deshalb war der Spieler ab dem 30. Mai spielberechtigt, nachdem er am 30. November sein letztes Spiel absolviert hatte." Dass Schäfers Pass zudem falsch ausgestellt und auf den 27. Mai datiert war, sei ein Fehler in der Passstelle gewesen, der händisch hätte behoben werden müssen.

Leonangeli erklärte, dass Schäfers Einsatz eigentlich erst für die Relegation eingeplant gewesen sei und Schäfer erst nach Hecks Hinweis schon in Engelhelms eingesetzt wurde. Engelhelms' Rechtsvertreter Stefan Schulze wies auf die Fahrlässigkeit Pilgerzells hin: ,,Das war Spitz auf Knopf genäht. Wenn man da nicht mal einen Blick in die Spielordnung wirft, muss man sich den Vorwurf der Fahrlässigkeit gefallen lassen." Für den TSV Pilgerzell erklärte Vorstandsmitglied und Rechtsanwalt Christopher Gaul: ,,Ich halte es für ausgeschlossen, dass hier Fahrlässigkeit vorliegt, wir hatten die definitive Auskunft, dass er zum 30. Mai spielberechtigt ist. Das war kein Verstoß des Vereins, sondern der Passstelle." Das sah das Verbandsgericht genauso: ,,Strittig war nur die Frage, ob der Spieler hätte eingesetzt werden dürfen. Aber wir können dem Verein da keine Fahrlässigkeit vorwerfen. Wenn sich schon der Verband keine Gedanken darüber macht, müssen wir das nicht von einem Ehrenamtlichen erwarten, der einen kleinen Verein vertritt", sprach Öztas den TSV Pilgerzell frei von Schuld.

Aufrufe: 020.6.2015, 12:06 Uhr
Lauterbacher AnzeigerAutor