2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines

Unrechtmäßige Platzsperrung

Reserve des SSV Hochwald verliert Punkte am grünen Tisch

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Oberberg. Die Spruchkammer des Fußballkreises Berg hatte am Dienstag einen interessanten Fall zu verhandeln. Beim Kreisliga D-Spiel der Reserve des SSV Hochwald gegen die Zweitvertretung des TuS Reichshof, in der ersten Märzwoche, sorgte einsetzender Schneefall für Probleme.

In der 60. Spielminute, beim Spielstand von 1:3, entschied der Schiedsrichter, die Partie für 30 Minuten zu unterbrechen, um abzuwarten, wie sich die Verhältnisse entwickeln. Angeblich aus Sorge, dass der Kunstrasenplatz Schaden nehmen könnte, sollte das Spiel fortgesetzt werden, entschieden die Vereinsverantwortlichen der Hochwalder kurzerhand, den Platz zu sperren.

Die Kreisspruchkammer befand jedoch, dass die Sperrung zu Unrecht ausgesprochen wurde, und wertete die Partie zu Gunsten der Gäste mit 3:1-Toren. „Es gibt klare Regelungen in den Durchführungsbestimmungen“, sagte der Vorsitzende der Kreisspruchkammer, Stefan Flock. Lediglich bis vier Stunden vor dem Anpfiff sei der Ausrichter befugt, selbst zu entscheiden, ob eine Platzsperre vonnöten ist. Anschließend sei bis zum Anpfiff eine Platzkommission dafür zuständig. Wenn ein Spiel erstmal abgepfiffen ist, dann obliegt es nur noch dem Schiedsrichter, es zu unterbrechen oder gar abzubrechen.

„Die Durchführungsbestimmungen haben sich seit langer Zeit nicht geändert und haben mit ihren Regeln unter anderem den Sinn, eventuellen Manipulationsversuchen vorzubeugen“, erklärte Flock, der dies dem Verein allerdings nicht unterstellen wollte. Neben der zu ihren Ungunsten entschiedenen Spielwertung müssen die Hochwalder eine Geldstrafe von 50 Euro entrichten und die Verfahrenskosten übernehmen.

Bereits zum dritten Mal in der aktuellen Saison musste sich ein Betreuer des BSV Bielstein vor der Kammer verantworten. Beim Kreisliga C-Spiel des BSV gegen den TV Klaswipper, Ende Februar, wurde er wegen lautstarken Kritisierens des Schiedsrichters der Platzanlage verwiesen. Eine Beleidigung oder gar ein Angriff habe nicht vorgelegen. Wegen des Wiederholungsfalls wurde der Betreuer dennoch zu einer Strafe von 100 Euro verdonnert, plus 100 Euro Verfahrenskosten. Sollte der Verurteilte im Saisonverlauf erneut auffällig werden, dürfte er nicht mehr mit einer Geldstrafe davonkommen und muss mit einem Tätigkeitsverbot bis zu zwei Monaten rechnen.

Aufrufe: 031.3.2016, 11:42 Uhr
KSTA-OVZ/Thomas GiesenAutor